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(c) Pester Lloyd / 51 - 2013 NACHRICHTEN 18.12.2013
EU lehnt Modifikation der Mehrwertsteuererstattungspraxis auf dem Zuckermarkt in Ungarn ab
Etwas Neues muss sich die Regierung hinsichtlich der bei der EU beantragten rückwirkenden (bzw. umgekehrten) Mehrwertsteuerrückerstattung im Zuckersektor einfallen lassen. Um "großangelegten Steuerbetrug zu verhindern" hatte man die Sache unter dem Mantel des sog. Quick Reaction Mechanism in einem Dringlichkeitsverfahren in Brüssel vorgebracht. So will man die Mehrwertsteuerkarussels bekämpfen. Die Antwort von dort lautete - sinngemäß: Liebe Ungarn, der Betrug auf dem Zuckersektor ist seit Jahren bekannt (auch Euch!), von Dringlichkeit kann also keine Rede sein. Außerdem ist der Zuckersektor längst nicht der einzige, wo das stattfindet. Wenn wir jetzt aber jeden Sektor einzeln bearbeiten, wo kommen wir da hin. Antrag abgelehnt. Hier aber ein paar Tipps: schaut Euch doch einfach mal vorher an, welchen Unternehmen ihr die Mehrwertsteuerrückerstattungsberechtigung, verbunden mit den entsprechenden Steuernummern, vergebt. Diese Steuernummern kann man mit normalen Rechtsmitteln übrigens auch suspendieren und / oder häufigere und strengere Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Damit kann man dem Problem Herr werden, ohne alle Verwaltungs-hühner aufzuschrecken und ein System auf eine Weise zu ändern, das mit seiner Präzedenz dann auch in anderen Ländern zu solchem Chaos wie bei Euch führen würde. Danke und Frohe Weihnachten. Eure EU-Kommission... (frei formuliert: PL).
red.
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