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(c) Pester Lloyd / 46 - 2017 NACHRICHTEN 06.11.2017
Nicht tuckig genug: Homosexueller Asylbewerber fällt in Ungarn durch "Persönlichkeitstest", EU-Gericht vor Urteil
Von der ungarischen Ausländerbehörde angewandte "Persönlichkeitstests", die dem Zweck dienen sollen, die sexuelle Orientierung von Asylbewerbern zu definieren, seien "erniedrigend" und "gegen die Menschenwürde". Das schreibt ein Richter des EU-Gerichtshofes in einer Stellungnahme, die empfehlenden Charakter für ein anstehendes Urteil gegen Ungarn hat. Er führt weiter aus, dass sich Persönlichkeitsmerkmale wissenschaftlich nicht der sexuellen Orientierung zuordnen lassen. Dahingehende Tests seien daher diskriminierend und für den gesamten LGTBI-Bereich ungeeignet.
Ein Gericht in Szeged hatte die Beschwerde eines nigerianischen Asylbewerbers in Ungarn nach Straßburg weitergeleitet, der angab, wegen seiner homosexuellen Orientierung in seiner Heimat Verfolgung, Folter und Todesdrohung ausgesetzt zu sein. Die Behörde ließ das als Asylgrund nicht zu, weil, so wörtlich "unser Test ergab, dass er maskulin ist", also offenbar zu männlich und nicht tuckig genug, um den Ungarn als schwul zu gelten.
Im verschärften ungarischen Asylrecht, ist die Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung nicht explizit als Anerkennungsgrund angegeben, womit sich Ungarn sowohl aus der Genfer Konvention als auch den Empfehlungen des UNHCR, des Helsinki Komitees als auch den Grundewwerten der EU verabschiedet hat. Homosexualität ist in 13 Ländern mit der Todesstrafe bedroht, in 72 weiteren mit anderen Strafen kriminalisiert.
Ein Urteil in dem Fall wird noch vor Jahresende erwartet.
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red.
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