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Institutionalisierter Freispruch: Einführung von Verwaltungsgericht in Ungarn verfassungswidrig

(c) Pester Lloyd / 02 – 2017 POLITIK 14.01.2017

Nachdem bereits der Fidesz-treue Staatspräsident Áder Zweifel äußerte, kam auch das zwar weitgehend kastrierte , personell angepasste , aber manchmal noch arbeitende ungarische Verfassungsgericht zu dem Schluss, den Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines Verwaltungserichtshofes für verfassungswidrig zu erklären.

Das geschah am Freitag in einer Stellungnahme, die die wesentlichen Kritikpunkte Áders bestätigte: das Gesetz hätte einer verfassungsändernden Mehrheit bedurft, wurde jedoch nur mit absoluter verabschiedet und es fehlt zudem eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zu bestehenden Gerichten, was einen institutionellen Konflikt schafft.

Damit ist die seit September 2016 öffentlich angekündigte Einführung eines Verwaltungsgerichtes als zusätzliche Gerichtsstruktur zum 1.1.2018 vorerst gescheitert. Der Justizminister wehrte sich zwar ständig gegen Vorwürfe, das Gericht würde politischen Zielstellungen dienen, sondern es sei dafür gedacht, „Fälle zwischen juristischen Personen sowie Ämtern und Behörden zu klären, zum Beispiel, über die Fortsetzung von amtlich eingeleiteten oder genehmigten Aktivtitäten“. Damit müsste man nicht die „normalen“ Gerichte belasten.

Die Schaffung des Verwaltungsgerichtes eröffnet dem Fidesz zwei wichtige Möglichkeiten: die gelenkte Neubesetzung neu zu schaffender Richterstellen und die Schaffung eines eigenen Verwaltungsrechts sowie Verwaltungsprozessrechtes, mit dem man Einsprüche gegen amtliche Maßnahmen, z.B. Enteignungen, Baugenehmigungen, Lizenzvergaben etc. effizienter und – formal rechtmäßig – niederschmettern kann, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass ein nicht linientreuer Richter in einer weiteren Instanz zu einem anderen Urteil gelangt. Seine ganze Pracht könnte der Gerichtshof entfalten, um zwielichtige oder offen gegen die Interessen der Bürger gerichtete Aktivitäten der Nationalbank (siehe Beispiel), der Ausschreibungsbehörden für EU-Gelder, aber auch der Mdeinbehörde oder der staatlichen Wahlkommission, zu decken.

Die demokratische Opposition lehnt das Konstrukt rundweg ab. Der Verwaltungsgericht wäre so, als könnte ein Beschuldigter die Mitglieder der Jury aus den Reihen seiner eigenen Familie bestimmen. Jobbik hat zumindest Zweifel am Sinn der Veranstaltung, was einen Grund darstellt, warum Fidesz – nach der Blamage bei der Verfassungsänderung zur Flüchtlingsfrage – vermied, um eine 2/3-Mehrheit anzusuchen.

Üblicherweise passt Fidesz beeinspruchte Gesetze formal den Anforderungen an und beschließt sie erneut, ohne substantielle Änderungen vorzunehmen. Das dürfte in diesem Fall etwas schwieriger als üblich werden.

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