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(c) Pester Lloyd / 18 - 2012     POLITIK 03.05.2012

 

Massive Kritik an neuem Minderheitenrecht in Ungarn

Laut dem noch im Amt befindlichen Ombudsman für Minderheiten, Maté Szabó, sind einige Paragraphen des neuen Minderheitengesetzes verfassungswidrig. Klauseln, die Lokalwahlen von ethnischen Minderheiten an Volksbefragungs-Daten koppeln, machen es unter Umständen unmöglich, dass ethnische Gemeinschaften eine Lokal-Regierung formen können.

Denn „der Wille, der Leute sich zu ihrer Ethnizität zu bekennen, hängt von vielen sozialen und politischen Faktoren ab“, fügte der Ombudsman hinzu. So würden ohnehin schon verängstigte Bevölkerungsgruppen weiter um ihr Recht auf Interessensvertretung gebracht. Ddie Regelung widerspricht zudem dem Recht auf gleiche Voraussetzungen, da es festlegt, dass ethnische Organisationen keine Kandidaten für Wahlen vorschlagen dürfen, solange sie nicht den Status einer „gemeinnützigen Organisation“ haben, während ansonsten jeder in Ungarn ansässige Staatsbürger bei entsprechender Unterstützung durch Unterschriften auch das passive Wahlrecht hat.

Außerdem müssen laut dem Gesetzesvorschlag die Selbstverwaltungen der ethnischen Minderheiten Teile ihrer Treffen in Ungarisch abhalten, selbst wenn ihre Muttersprache eine andere ist. Dies steht im Widerspruch zum Recht, die eigene Sprache zu nutzen. (und ist übrigens ein Passus, der noch weit über das Sprachengesetz in der Slowakei hinausgeht, das Ungarn zu geradezu epischer Entrüstung trieb).

Des Weiteren solle Vermögen der sich durch die neuen Bestimmungen auflösenden Minderheitenselbstverwaltungen mangels ausreichender Beknner auf die jweiligen Kommunalregierungen übergehen. Dies sei problematisch, da die Vermögen für die Minderheiten gesetzlich zweckgebunden sind, aber wenn es keine Minderheit mehr gibt, unklar wird, was dann mit dem Geld geschehen soll. Der Ombudsman hat das Verfassungsgericht angerufen, um die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festzustellen und so Änderungen zu erzwingen.

 

Die ungarischen Regierungen der letzten 20 Jahre klopften sich stets auf die Schultern, wenn es um ihr "europaweit vorbildliches Minderheitenrecht" ging, bis heute plappern verschiedene Ungarnfreunde in Europa diese hohlen Phrasen immer wieder nach. In Wahrheit war es jedoch nur eine Pseudo-Vertretung über teils extrem korrupte sog. "Selbstverwaltungen", die ein paar Kultur- und Bildungseinrichtungen verwalten durften und dafür "familiär" Geld von der Regierung verteilten bzw. behielten. Für ihr Schweigen in großen politischen Fragen, ließ man diese eigenartigen Strukturen weitgehend unkontroliiert.

Eine direkte parlamentarische Vertretung der ethnischen Minderheiten in den Parlamenten, geschweige denn im nationalen Parlament, gab es in Ungarn, im Unterschied z.B. zur Slowakei oder Rumänien, wo die dortigen ethnischen Ungarn sogar Teil der Regierungen waren bzw. sind, bisher nie. Dieser Mangel an Mitbestimmung und demokratischer Teilhabe der Minderheiten und das Fehlen kompetenter Ansprechpartner aus deren Mitte rächt sich vor allem in der Beziehung zu den ca. 700.000 Roma im Lande und erschwert eine soziale Normalisierung der Lebensverhältnisse sowie der Beziehungen zur Mehrheitsbevölkerung.

Der Staat, gerade diese Regierung, fordert von den Roma, zum Teil mit Zwangsmitteln und unter unwürdigen Bedingungen eine Mitwirkung am Wirtschaftsleben und Verantwortlichkeiten ein, unterbindet aber nach wie vor direkte parlamentarische Vertretung und Mitwirkung an der Schaffung adäquater Rahmenbedingungen. Im neuen Wahlgesetz sind einige Einzelsitze für Minderheitenvertreter reserviert, womit die Alibipolitik ihre Fortsetzung und Festschreibung findet.

pk, ms.

 

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