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(c) Pester Lloyd / 39 - 2013   WIRTSCHAFT   26.09.2013

 

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Illegale Kartellbildung oder Schauprozess? 13 Banken in Ungarn müssen sich Wettbewerbsbehöde stellen

13 ungarische Banken müssen sich einer "zweitägigen öffentlichen Anhörung" vor der Ungarischen Wettbewerbsbehörde stellen, der Vorwurf lautet auf Bildung eines illegalen Kartells durch Preisabsprachen zum Nachteil ungarischer Bankkunden. Konkret geht es dabei um eine Reihe von Geschäftsfrühstücken von Bankenvertretern, die sich im Umfeld des Forex-Kreditablösemodells 2011/2012, um "Schadensbegrenzung" bemühten.

Damals konnten Inhaber von Devisen-Hypothekenkrediten selbige zu einem bevorzugten Wechselkurs mit einer Einmalzahlung ablösen, was den meisten (über hundert Parlamentarier ausgenommen) freilich nur gelang, in dem sie ihr Häuschen panisch verkauften oder einen Forint-Kredit neu aufnahmen. Um nun den Schaden aus dem Umtauschverlust und den Gebühreneinbußen zu minimieren, sollen, so der Vorwurf, die Banken eine konzertierte Anhebung der Zinsen für Forint-Hypothekenkredite vereinbart haben.

Tatsächlich stiegen zur Zeit des Ablösemodells die Zinsen für neue Forinthyptheken bei fast allen Banken um 50 bis 200 Basispunkte. Als Beleg für die Illegalität der Absprachen dient der Wettbewerbsaufsicht u.a. ein abgefangener Email-Verkehr mit Gesprächszusammenfassungen von den Treffen. Außerdem kündigt die Behörde einen "Kronzeugen" an, der unter besonderen Schutz gestellt wurde, der bereits obiges bestätigte und auch genauer ausgesagt habe, wer zu den Initiatoren dieses Kartells gehörte.

Rechts- und Branchenexperten halten die Sache für eine ausgemachte Farce, einen politischen Schauprozess, der lediglich das bankenfeindliche Sentiment in der überschuldeten Bevölkerung anfeuern und so von der politischen Verantwortung für die schlechte Einkommenslage der Menschen ablenken soll. Das Verfahren dürfte der politischen und medialen Vorbereitung eines für die Banken
teuren Zwangsumtauschs für alle Forex-Kredite dienen.

 

Fragen dürften dem geschützten Kronzeugen in einer öffentlichen Anhörung nicht gestellt werden, womit den Banken jede Verteidigungsmöglichkeit genommen werde. Sollte das Kartellamt also zu einem Schuldspruch kommen und entspr. Strafen aussprechen, sehe man sich ohnehin umgehend vor ordentlichen Gerichten wieder, sagten Anwälte der Banken. Bei den Treffen handelte es sich um informelle Meetings unter Kollegen, die völlig üblich seien. Welche geschäftlichen Konsequenzen die einzelnen Unternehmen aus den gewonnenen Informationen ziehen, war stet deren Sache und wurde nie mit der Konkurrenz abgesprochen, so die Argumentation. Was die Anwälte nicht sagten, dass Preis- und Konditionsabsprachen von Banken bereits mehrfach erfolgreich verfolgt wurden und in dieser Branche leider genauso an der Tagesordnung sind wie an Tankstellen oder in anderen Bereichen.

Betroffen sind (bei ausländischen Bankennamen sind jeweils die ungarischen Töchter gemeint): Budapest Bank, CIB Bank, Citibank, Erste Bank, FHB Bank, K&H Bank, Magyar Cetelem Bank, Magyar Takarékszövetkezéti Bank, MKB Bank (Bayern LB), OTP Bank, Raiffeisen Bank, UCB Ingatlanhitel Zrt und UniCredit Bank.

red.

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