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(c) Pester Lloyd / 41 - 2013   NACHRICHTEN   07.10.2013

 

Verfassungsgericht in Ungarn findet keine Handhabe gegen Verbot von Geldspielautomaten

Das ungarische Verfassungsgericht konnte keinen Passus im Grundgesetz finden, der dem
Verbot von Geldspielautomaten außerhalb lizensierter Casinos, wie es seit 10. Oktober 2012 in Ungarn in Kraft ist, entgegenstünde. Daher lehnten die Richter am Freitag eine entsprechende Klage, die eine Annullierung dieses Gesetzes oder zumindest die Anordnung auf Kompensation für die betroffenen Betreiber anstrebte, ab.

Die Frage nach Entschädigung ließen die Richter zwangsweise offen, denn eine dahingehende Beurteilung hätte ihre Kompetenzen überschritten, die bei "Fragen, die das Budget betreffen", endet. Somit besteht für die zwei klagenden Unternehmen, die übrigens vom Ombudsmann für Grundrechte unterstützt wurden, noch die Chance über zivile und / oder europäische Gerichte ans Ziel zu gelangen.

 

Sie argumentieren, dass die Übergangszeit zu kurz war und das Verbotsgesetz einen ungerechtfertigten Eingriff in Eigentumsrechte darstellt, tausende hätten so ihre Jobs und Existenz verloren. Der Staat könne sich auch nicht auf "soziale" Aspekte berufen, da er ja das Spiel selbst nicht verboten habe, in Casinos, zu denen der Staat die Lizenzen vergibt, bleibe es ja erlaubt. Gerade erst wurde bekannt, dass 2014 neuen weitere Casinos hinzukommen werden.

red.

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