THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 47 - 2013 NACHRICHTEN 20.11.2013

 

Öffentlicher Dienst in Ungarn formiert Streikkomitee: 450.000 büßten seit 2010 bis zu 20% Lohn ein

Nach den Sozialarbeitern haben nun auch die gewerkschaftliche vertretenen Angestellten des Öffentlichen Dienstes ein Streikkomitee gegründet. Sie fordern - im Schnitt - 20% mehr Lohn und Gehalt ab 2014 und begründen das in erster Linie damit, dass 450.000 der rund 650.000 öffentlich Bediensteten seit dem Regierungswechsel 2010 - aufgrund der (offiziell geleugneten) Sparpakete - überhaupt keine Lohnerhöhung bekommen haben. Die geforderten 20% würden gerade einmal den Reallohnverlust seit 2010 ausgleichen und damit nur den Stand von 2010 wiederherstellen. Nach groben Berechnungen würde eine Erfüllung der Forderung die Staatskasse rund 75 Milliarden Forint, rund 250 Mio. EUR oder - um in Regierungswährung umzurechnen - ein UEFA-taugliches Fußballstadion kosten.

Orbán bei einer Vereidigungszeremonie für Absolventen der Kaderuni des öffentlichen Dienstes. Doch nicht alle öffentlich Bediensteten sind so gehorsam, denn nicht alle werden priviligiert.

Bereits im Sommer habe die Regierung die Gespräche zu dem Thema abgebrochen, auch ein letztes Treffen am 20. September blieb ergebnislos, auf weitere Verhandlungsangebote und Briefe habe weder der Premier noch das zuständige Ministerium Navracsics geantwortet, sagt ózsef Fehér, Vizechef des Kooperationsrates der Gewerkschaftskonföderationen, der das Streikkomitee leiten wird und bei dem Vertreter von 28 Gewerkschaften aus fünf landesweit organisierten Konföderationen teilnehmen.

 

Die Regierung hat sich zur Streikvorbereitung der "Staatsdiener" offiziell noch nicht geäußert, die offiziöse Nachrichtenagentur MTI vermeldet nur kryptisch, dass "der Ministerpräsident über die Vorgänge informiert wurde". Ein Streik im öffentlichen Dienst wäre für die Orbán-Administration eine günstige Gelegenheit, mit einer weiteren Säuberungswelle "subversive Elemente" aus den Behörden zu entfernen. Man tat dies in den letzten drei Jahren in mehreren Stufen, zunächst mit Kündigungen ohne jede Begründung, die dann, als das Verfassungsgericht diese nicht mehr zuließ in "Vertrauensverlust" umgewandelt wurden, der nicht weiter zu begründen ist. Da die Maßnahmen Auswirkungen aufs Budget haben, hat das VfG dabei keine weitere Zuständigkeit. Die übrigen Staatsdiener dürfen sich als Dank für ihre Treue bis zu 30 Tage im Jahr ohne Grund und ohne richterliche Kontrolle vom Geheimdienst ausspionieren lassen. Einer Regelung, der sie kürzlich “freiwillig” zustimmen mussten.

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red.

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