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(c) Pester Lloyd / 49 - 2013 NACHRICHTEN 02.12.2013

 

Regierung von Ungarn ruft wegen Forex-Krediten Verfassungsgericht an

Die ungarische Regierung will sich die geplanten Gesetzesänderungen zu den Forex-Krediten, neben dem Obersten Gericht, auch vom Verfassungsgericht absichern lassen. Die Regierung gab eine rechtliche Bewertung in Auftrag, das VfG möge "das Grundgesetz vom Aspekt der Fremdwährungskredte interpretieren" und feststellen, "ob die Verträge als verfassungswidrig einzustufen" seien und / oder durch "ergänzende Gesetzgebung" geändert werden können. Hierbei soll vor allem ein Artikel herangezogen werden, der feststellt, dass "Ungarn die Bedingungen für fairen wirtschaftlichen Wettbewerb garantiert und gegen jede Art von Missbrauch marktbeherrschender Stellung auftritt und die Rechte der Konsumenten schützt.". Die Frage sei nun, ob das in den meisten Verträgen verbriefte Recht zu einseitigen Änderung von Gebühren und Zinsen seitens der Banken sowie die einseitige Risikohaftung für Kursschwankungen, verfassungsgemäß sei.

 

Die Regierung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass, laut einem VfG-Urteil von 1991, der Staat bei langfristigen Verträgen, deren soziale Auswirkungen bei Abschluss nicht absehbar waren und bei denen große Bevölkerungsgruppen betroffen sind, auch nachträglich eingreifen könne. Die Heranziehung dieses Aspektes ist in sofern bemerkenswert, da in der 4. Verfassungsreform dem Verfassungsgericht grundsätzlich untersagt wurde, bei seiner Rechtsprechung auf Alturteile vor der neuen Verfassung zurückzugreifen. Außerdem müsste für eine Bewertung der Verfassungsmäßigkeit ohnehin die alte, bei Abschluss der Verträge, gültige Gesetzgebung herangezogen werden, also auch die alte Verfassung.

Dass es sich bei der Anrufung um eine PR-Aktion handelt, die künftige legislative Schritte absichern soll, belegen die zahlreichen Gesetzes- und Verfassungsänderungen, die unmittelbar auf für die Regierung ungünstig verlaufende Urteile des VfG in der jüngeren Vergangenheit erfolgten und das Gericht damit unwirksam machten sowie die höchsten Verfassungsrechtler der Lächerlichkeit preisgaben. Solche Eingriffe gab es auch bei Urteilen, die Grundrechte betrafen. Auch mit Blick auf das eingeforderte Grundsatzurteil des Obersten Gerichtes, hier die ganze Geschichte dazu, hat Premier Orbán bereits angedeutet, eine für die Banken positiv ausfallende Rechtsprechung nicht anerkennen zu wollen.

Die Kurie und die Wechsler
Ungarn ringt um rechtliche Neubewertung von Fremdwährungskrediten

red.

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