THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 05 - 2014 NACHRICHTEN 28.01.2014

 

Rechtskuriosa: Romamörder in Ungarn bekommt Entschädigung wegen Verletzung seines "guten Rufes" - Gericht erlaubt nun doch Neonazis als Neonazis zu bezeichnen

Schnappschuss von einer Jobbik-Demo.

Der Ringier Verlag in Ungarn muss einem der wegen des Mordes an sechs ungarischen Roma erstinstanzlich Verurteilten eine Entschädigung von 1,5 Mio. Forint wegen "Rufschädigung" zahlen. Grund: das Ringier-Blatt "Blikk" hatte den Angeklagten noch vor rechtskräftiger Verurteilung als "Mörder", "Serienkiller" etc. bezeichnet, was rechtlich nicht zulässig sei (Unschuldsvermutung). Blikk muss außerdem das Urteil auf seinen Seiten publizieren. Das Geld, umgerechnet rund 4.500 EUR wird der zu lebenslanger Haft Verurteilte kaum sehen, es wird zur Deckung der Gerichtskosten etc. gepfändet werden.

 

Der Historiker László Karsai hat von einem Berufungsgericht in Budapest nun doch das Recht zugestanden bekommen, die neonazistische Partei Jobbik als "neonazistisch" bezeichnen zu dürfen. Er tat dies in einem Fernsehbeitrag, in dem er Parallelen zum Aufkommen des ungarischen Faschismus unter Horthy und Worten und Taten der heutigen Jobbik zog, die Partei klagte und gewann erstinstanzlich, sprich: ein ungarisches Gericht verbat der Öffentlichkeit Neonazis als Neonazis zu bezeichnen. Das Budapester "Tafelgericht" kassierte dieses Urteil, Karsais Äußerung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, zudem sei Neonazi etwas anderes als Nazi, tiefer möchte man sich aber zur Beurteilung der Partei nicht auslassen, so das Gericht in seiner Begründung. Strafen seitens Gerichten oder der Medienbehörde wegen politischer Intervention seitens Jobbik häuften sich in dne letzten Jahren.

red.

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