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(c) Pester Lloyd / 13 - 2014 NACHRICHTEN 24.03.2014
Gericht in Kroatien verwirft Beschwerde von MOL-Chef Hernádi
Das Zagreber Landgericht hat die Beschwerde des MOL-Chefs Zsolt Hernádi gegen den internationalen Haftbefehl im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Bestechung abgewiesen. Hernádis kroatischer Anwalt hatte auf Einstellung des Verfahrens gedrängt, weil der Fall schwewiegende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien und faktische wie formale Fehler enthalte.
Das Gericht sieht die Vorwürfe der Bestechung des damaligen Ministerpräsidenten und nun bereits mehrfach verurteilen Ivo Sanader mit mehreren Millionen Euro für die Erlangung der Managementkontrolle über die INA, obwohl die MOL dort keine Aktienmehrheit beseitzt, als "wohl begründet" an und sieht keine Anhaltspunkte für prozessrechtliche oder sonstige Verstöße. Damit bleibt auch der internationale Haftbefehl gegen Hernádi aus dem Oktober 2013 aufrecht, der allerdings Anfang März von Interpol von der Liste der gesuchten Personen gelöscht wurde.
Seit dem Haftbefehl drängte die Regierung Orbán die MOL (an der man zu rund einem Viertel beteiligt ist) zum Verkauf ihres INA-Anteils (ca. 48%), die Verhandlungen darüber ziehen sich jedoch in die Länge, als Käufer wurden bisher der kroatische Staat oder russische Player ins Spiel gebracht.
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red.
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