THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 19 - 2014   WIRTSCHAFT 05.05.2014

 

Und wieder sprach Salomon: EU-Urteil zu Forex-Krediten in Ungarn lässt Spielräume zu

Am vorigen Mittwoch fällte der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Grundsatzurteil in Sachen Fremdwährungskredite. Am Fall des in Ungarn prominenten Anti-Forex-Aktivisten und Europakandidaten für die Partei "Die Heimat ist nicht verkäuflich", Árpád Kásler gegen die OTP-Bank fiel das erwartbare salomonische Urteil, das einem zuvor formulierten Rechtsgutachten eines Richters am EuGh im Wesentlichen folgte.

Danach können ungarische Gerichte in Forex-Kreditverträge eingreifen und diese abändern, so einzelne Bestimmungen zu einem übermäßigen Nachteil für eine der Parteien gereicht. So muss z.B. für den Kreditnehmer aus dem Vertrag eindeutig das Risiko sich verändernder Ratenhöhen aufgrund von Wechselkursschwankungen erkennbar sein und auch alle sonstigen mit dem Kredit und seiner Tilgung in Zusammenhang stehenden Kosten müssen im Vertrag grundsätzlich verankert werden. Der Kunde muss "die Konsequenzen" aus dem Kredit erkennen können.

Allerdings - und das ist der Knackpunkt - müssen Veränderungen so vorgenommen werden, dass das eigentliche Vertragsziel für beide Seiten erreichbar und der Vertrag in seinem Kern rechtsgültig bleibt bzw. wieder wird. Banken hatten bisherige, gegen sie ausfallende Einzelurteile gerne zum Anlass genommen, um den Kreditvertrag gänzlich für ungültig zu erklären, den Kredit fällig zu stellen und die Kunden damit zu ruinieren.

Das EU-Gericht lies der ungarischen Rechtssprechungeine Tür offen, denn es überließ es dem Obersten Gericht des Landes, festzustellen, ob das in den Verträgen meist nur allgemein benannte "Risiko von Wechselkursschwankung" an sich einen ausreichenden Hinweis auf das Gesamtrisiko darstellte. In einer von der Kurie angeordneten Konkretisierung bzw. Eingrenzung dieses Risikos könnte der Schlüssel für eine gesetzliche Belastungsgrenze bei Forex-Krediten und damit eine Kompromisschance liegen.

 

Das Urteil stellt auch klar, dass das Europäische Gericht der Regierung Orbán keinen juristischen Freifahrtsschein für ein pauschales Storno existierender Kreditverträge geben wird, der angestrebte Forex-Zwangsumtausch also nicht durch geltendes Recht gedeckt wird. Ähnlich lautende Urteile bzw. Rechtsmeinungen kamen bisher schon von der Kurie, Ungarn Oberstem Gerichtshof, dem Verfassungsgericht sowie - in einem anderen Fall - ebenfalls vom EuGH. Orbán nannte diese Urteile "nicht akzeptabel" und kündigte an, sich legislativ darüber hinwegsetzen zu wollen. Die dazu notwendigen Eingriffe ins Eigentums-, Vertrags- und Kapitalfreiheitsrecht, das auch durch EU-Regeln abgesichert ist, wurden andeutungsweise bereits mit "nationalem Interesse" gerechtfertigt.

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red.

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