THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 27 - 2014 NACHRICHTEN 03.07.2014

 

Verfassungsgericht: Ent- und Aneignung der Genossenschaftsbanken in Ungarn im Wesentlichen rechtens

Ein Modellbeispiel für die Zielstellungen der Regierung im Bankensektor stellt die Unterwerfung der Genossenschaftsbanken dar, die soeben vom Verfassungsgericht für grundsätzlich rechtens anerkannt wurde. Lediglich einige Abschnitte des entsprechenden Anlassgesetzes wurden außer Kraft gesetzt, weil sie zu offensichtlich gegen Grundlagen verfassungsgemäßen Agierens (sogar der Fidesz-Verfassung) verstießen.

 

So empfand man die Erwähnung des "gesellschaftlichen Interesses" als Grund für den Coup etwas übertrieben, zumal die zunächst mehrheitlich von staatlichen Unternehmen "erworbenen" Aktien ja umgehend wieder in Privathand zurückgingen. Auch seien die verlangten "gegenseitigen Kreditbürgschaften", zu denen die Aktionäre innerhalb der Bank verpflichtet werden sollten, gegen die Regeln der Finanzaufsicht der Nationalbank, müssen also gestrichen werden. Und: die gesetzlich festgeschriebenen, priviligierten Aktionärsrechte (lies: Vetorechte) der staatlichen Teilhaber Entwicklungsbank (MFB) und Post lassen sich nicht einfach auf "jeden kommenden Nachfolger" vererben. Diese Anteile sind nämlich längst weiterverkauft, nämlich an jenen "Businesszirkel" der früheren Takarékbank, der Orbán mit der Idee der Einverleibung der über 120 Spargenossenschaften so begeistert hatte.

Allerdings: Die ad-hoc-Verstaatlichung mit gesetzlicher Entmachtung der Aktionäre und anschließender Wiederprivatisierung an bevorzugte Kreise, wie sie 1,1 Mio. Genossenschaftsbanker über sich ergehen lassen mussten, bleibt in Summe aber rechtens, meint das Verfassungsgericht.

red

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