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(c) Pester Lloyd / 28 - 2014 WIRTSCHAFT 07.07.2014

 

Rückwirkend ab 2004: Bis zu 3 Milliarden Euro müssen Banken in Ungarn ihren Kunden zurückzahlen

Der erste Teil der angekündigten, vielschichtigen Gesetzgebung zu den Forex-Krediten, basierend auf dem wegweisenden Urteil der Kurie vom Juni, wurde bereits am Freitag von den Parlamentariern auf den Weg gebracht - in sehr seltener Einigkeit zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. 184 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, nur Einer dagegen, Zwei enthielten sich.

Beschlossen wurde:

- Bei allen ab dem 1. Mai 2004 (Tag des EU-Beitrittes Ungarns) in Kraft getretenen Forex-Kreditverträgen sind nachträglich die Devisenkurse für die Kreditausgabe und die Rückzahlung auf den zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen amtlichen Mittelkurs der Nationalbank zu harmonisieren.

- Die bis dato entstandenen Differenzen z.B. durch die Anwendung des An- bzw. Verkaufkurses zu Ungunsten des Kunden müssen zurückberechnet werden und sind dem Kunden gut zu schreiben. Die genauen Regeln für die Rückerstattung von zu Unrecht gemachten Kursgewinnen an die Kunden wird in einem gesonderten Gesetz beschlossen. Bis Ende des Jahres soll, so Fidesz-Fraktionschef "Jeder Kreditnehmer wissen, wann und wie er sein Geld zurück bekommt."

- einseitige Vertragsänderungen an Forex-Kreditverträgen für Privatpersonen sind nichtig, es sei denn der Kreditgeber ist in der Lage, diese gerichtlich bestätigen zu lassen (also eine Art Beweisumkehr, was z.B. auch die Prozesskostenrisiken auf die Banken verschiebt), die Banken haben vom Tag des Inkraftreten des Gesetzes an 120 Tage Zeit, einseitige Vertragsänderungen bei Gericht zur Bestätigung einreichen zu lassen.

 

Erste Schätzungen der Nationalbank gehen davon aus, dass die o.g. Gesetzesänderungen den Finanzsektor in Ungarn bis zu 900 Milliarden Forint kosten, also bis zu 2,9 Mrd. EUR, die sich allerdings ganz unterschiedlich auf die einzelnen Banken verteilen werden, je nach dem, wie dreist man in der Vergangenheit mit den Wechselkursen "gespielt" hatte. Diese Kosten, so ist sich die Nationalbank sicher, werden weder die Stabilität des Bankenwesens gefährden noch "übermäßig hohe" Kapitalspritzen der meist ausländischen Muttergesellschaften nach sich ziehen müssen.

Langfristig könnte die "Marktposition der einen oder anderen Bank verändert werden", was ja auch das erklärte Ziel der Gesetzgebung ist. Immerhin handelt es sich bei diesem Gesetz sozusagen nur um einen Vorgeschmack auf den eigentlichen Hammerposten, der auf die Banken zukommt, dann nämlich, wenn die "Forex-Kredite eliminiert" werden, lies: Zwangsumtausch in Forintkredite zu einem festgestzten Wechselkurs. - Mehr zum Thema.

 

Betroffene sind jedoch mit dem Ergebnis der Gesetzgebung noch immer nicht zufrieden. Rund 50 Aktivisten einer Art "Antibankenbewegung" protestierten am Freitag vor dem Parlament. Ein Vertreter forderte die sofortige Auflösung von Forex-Krediten sowie eine "vollständige Entschädigung" der Kunden. Er rechnet vor, dass sich ein durchschnittlicher Forex-Kredit, der bei der Ausgabe 2004 7 Mio. Forint (ca. 22.000 EUR) betrug, sich bis heute auf 14 Mio. HUF verdoppelt hätte, die Reduktion durch das Gesetz nun aber nur 1,2 Mio. HUF ausmache, während mindestens 6 Mio. HUF die "angemessene Summe" seien, sprich: die Banken sollen das vom Kunden in Kauf genommene Risiko eines Forex-Kredites gefälligst ganz allein tragen.

cs.sz. / red.

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