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15% Steuern auf alle Umsätze der letzten 7 Jahre für Straßenbauunternehmen in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 28 – 2014 NACHRICHTEN 11.07.2014

Neben vielen anderen, sieht sich die ungarische Regierung derzeit auch mit einer eingehenderen Prüfung der Verwendung von bis zu 1,6 Milliarden Euro EU-Geldern für den Straßen- und Autobahnbau konfrontiert, ein Bereich der hinsichtlich der Auftragsvergaben geradezu berüchtigt für seine Verquickungen mit der Politik, illegale Parteispendenaffären und Korruption ist – lager- und länderübergreifend. Einige Verfahren sind noch immer anhängig, in einigen Fällen gab es auch schon Urteile.

Wie es aussieht, arbeitet die EU-Kommission derzeit an einer Rückforderung bzw. Strafe in Höhe von rund 330 Mio. EUR aus der Budgetperiode 2007 bis 2013, eine Summe, die sich aus nicht nachvollziehbaren Rechnungslegungen ergibt, selbst wenn man die verhältnismäßig hohen Kosten pro Kilometer für ungarische Straßen als wahrhaftig anerkennen mag. Eine erste offizielle Entscheidung soll bis Ende des Sommers vorliegen.

Die Orbán-Regierung hatte bereits vorgebaut und mehrfach angekündigt, EU-Strafzahlungen durch die Erhebung von Sondersteuern begleichen zu wollen. Einen entsprechenden Verfassungszusatz musste man jedoch – wiederum auf EU-Druck – aus dem Grundgesetz entfernen.

Dennoch liegen bereits Pläne bei Kanzleramtsminister Lázár, wonach eine Steuer gegen alle Straßenbauunternehmen erhoben werden soll, die in den letzten Jahren EU-Aufträge im Wert über 100 Mio. Forint (0,33 Mio. EUR) erhalten haben. Sie sollen – wohlgemerkt rückwirkend – 15% auf alle gemachten Nettoumsätze zahlen. Diese Steuer wäre zwar ein diskriminierender Vorgang, der weder EU-Regeln und nicht einmal der ungarischen Rechtsprechung standhielte, aber das interessiert die Regierung schon längst nicht mehr. Lázár dementierte solche Pläne zwar, ihre Existenz ist uns jedoch nachweisbar. Im TV begründete er den (angeblich nicht geplanten) Schritt damit, dass „wir zuerst ungarische Steuerzahler und ungarische Unternehmen schützen“ und „diesen Schutz nicht auf ausländische Unternehmen auszudehnen gedenken.“

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