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Polen erkennt Steuerrechte für gleichgeschlechtliche Paare an – EU-Urteil zwingt zur Änderung

Gleichgeschlechtliche Paare mit ausländischen Ehen erhalten in Polen gleiche Steuerrechte wie heterosexuelle Paare.

Warschau. Die polnische Regierung hat beschlossen, gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland geheiratet haben und deren Hochzeitszertifikate im polnischen Register eingetragen sind, die gleichen Steuerrechte zu gewähren wie heterosexuellen Paaren. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU), das Polen verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, obwohl das Land selbst keine rechtlichen Verbindungen für gleichgeschlechtliche Paare zulässt. Die Maßnahme wurde von Finanzminister Andrzej Domański durch eine allgemeine Interpretation des Steuerrechts umgesetzt, die vor kurzem bekannt gegeben wurde.

Zu den Vorteilen, die gleichgeschlechtliche Paare durch die neue Regelung erhalten, gehören unter anderem die Möglichkeit, gemeinsame Einkommensteuererklärungen abzugeben und von einer bevorzugten Behandlung bei Erbschafts- und Schenkungssteuern zu profitieren. Zudem können sie Steuern für den Ehepartner entrichten und das Zeugnisverweigerungsrecht in Verfahren, die den Ehepartner betreffen, in Anspruch nehmen. Finanzminister Domański erklärte, dass diese Rechte „in effektiver Weise durchsetzbar“ sein sollen, und betonte, dass die Auswirkungen auf den Staatshaushalt „vernachlässigbar“ seien.

Die Entscheidung hat zu Kritik von rechten Politikern geführt, die argumentieren, dass die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen gegen die polnische Verfassung verstoße, die die Ehe als „eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau“ definiert. Paweł Szefernaker, Büroleiter von Präsident Karol Nawrocki, kritisierte, dass die Maßnahmen ohne gesetzgeberische Debatte und im Widerspruch zur Verfassung durchgeführt wurden. Patryk Jaki von der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) warnte vor rechtlichen Konsequenzen für Domański.

Trotz der Kritik hat die polnische Regierung im Mai eine Verordnung erlassen, die die Transkription ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen in das polnische Zivilregister landesweit ermöglicht. Diese trat im August in Kraft, nachdem Städte wie Warschau und Wrocław bereits im Mai damit begonnen hatten, Heiratsurkunden zu transkribieren. Bis Ende August hatten 84 gleichgeschlechtliche Paare ihre ausländischen Ehen in Polen registrieren lassen.

Die Umsetzung der neuen Regelung wird von vielen als Test für die polnische Regierung betrachtet, wie sie mit EU-Vorgaben umgeht, während sie gleichzeitig versucht, ihre traditionelle Wählerschaft zu halten. Der Druck auf Polen, EU-Vorgaben in Menschenrechtsfragen zu erfüllen, bleibt hoch. Gleichzeitig hat die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) mit der Auszahlung von Pflegegeld an qualifizierte gleichgeschlechtliche Paare begonnen, die im Ausland geheiratet haben und deren Ehen in Polen registriert sind.

Quellen: Notes from Poland
Photo: Marsilar / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

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