Binnen Stunden hebt das Parlament drei Immunitäten auf, eine neue Vermögensbehörde zieht Großverfahren an sich, und der Präsident scheitert parlamentarisch mit seinem Kandidaten für das Amt des Generalstaatsanwalts. Ungarns Justizsystem rückt seine Machtachsen neu zurecht – mit offenen Flanken.
Budapest. An diesem Montagmorgen wirkt das Parlament wie ein Gerichtssaal. Erst hebt die Nationalversammlung die Immunität des amtierenden Ministerpräsidenten nach eigener Forderung auf und dann zweier Ex-Minister, dann verweigert sie dem Vorschlag des Staatsoberhauptes für den neuen Generalstaatsanwalt erneut die Zustimmung. Parallel meldet eine frisch geschaffene Behörde, sie habe vier Korruptionsfälle an sich gezogen. Die von Péter Magyar ausgerufene „Tisztítótűz“-Operation zu deutsch etwa – das reinigende Feuer – bekommt institutionelle Konturen.
Die entscheidenden Bewegungen kommen aus der Strafverfolgung. In einer außerordentlichen Sitzung hebt das Parlament auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Immunität von Premier Magyar auf. Der Regierungschef selbst hatte das gefordert. Er erklärte im Plenum, er wolle „für jede Tat“ die Verantwortung tragen, und berief sich auf die „Gleichheit vor dem Gesetz“ als zentrales Anliegen seiner Politik. Magyar will proaktiv mit offenem Visier Politik machen und sich als sauberer Politiker mit Nachdruck zeigen.
„Der nächste Generalstaatsanwalt muss dem Gesetz dienen, nicht den Erwartungen der Regierung, nicht der Opposition und nicht des Präsidenten“, sagte Staatspräsident András Baka.
Hinter dem Pathos steht ein Fall, den die Legfőbb Ügyészség bereits 2024 öffentlich gemacht hatte: Nach ihrer damaligen Darstellung soll Magyar am 21. Juni 2024 in einem Budapester Club einem ihn mobiltelefonierend filmenden Mann das Mobiltelefon abgenommen und es „absichtlich in die Donau fallen gelassen“ haben. Juristisch steht der Verdacht des Diebstahls im Raum. Die Legfőbb Ügyészség leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, in dem nun – nach Aufhebung der Immunität – ohne den Schutz des Parlaments weitergearbeitet werden kann.
Ebenfalls betroffen von der Immunitätsaufhebung sind zwei frühere Minister, inzwischen Abgeordnete: Hankó Balázs, der frühere Kultur- und Innovationsminister, und Miklós Seszták, von 2014 bis 2018 Minister für nationale Entwicklung. In beiden Fällen hatte die zuständige Mentelmi bizottság – der Immunitätsausschuss – zuvor eine andere Position vertreten. Das Plenum entschied mit jeweils 139 Ja-Stimmen, entgegen dem Ausschussvotum die Immunitäten zu suspendieren.
Bei Hankó geht es laut Legfőbb Ügyészség um den Verdacht der hűtlen kezelés, also der Untreue, im Umfeld des Nemzeti Kulturális Alap. Über dessen Kiemelt Kulturális Programok Ideiglenes Kollégium sollen – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – Entscheidungen gefallen sein, die dem Staatshaushalt einen Schaden von mehr als 17 Milliarden Forint zugefügt haben. Hankó wies das Verfahren in der Vergangenheit als konstruiert zurück.
Anders Seszták Miklós. Kaum hat das Parlament seine Immunität aufgehoben, erscheint der KDNP-Abgeordnete in der Zentrale der Központi Nyomozó Főügyészség und erklärt gegenüber 24.hu, er habe „kein Verbrechen begangen“ und könne den Vorwurf, über Geldboten Milliardenbeträge entgegengenommen zu haben, „nicht einmal interpretieren“. Die Ermittlungsbehörde nimmt ihn in der Zentrale der Központi Nyomozó Főügyészség in Gewahrsam. Die Vorwürfe sind konkret: Laut der vergangenen Woche veröffentlichten Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Seszták gemeinsam mit dem damaligen Chef der Magyar Nemzeti Vagyonkezelő zwischen 2015 und 2018 von einem mit Volánbusz verbundenen Unternehmensgeflecht mehr als 11 Milliarden Forint an unrechtmäßigen Vorteilen kassiert haben, zusätzlich über eine zehnprozentige Rückvergütung bei staatlich finanzierten Bauprojekten in Höhe von mehr als einer Milliarde Forint.
Parallel meldet sich montagmorgens die neue Nemzeti Vagyonvisszaszerzési és Vagyonvédelmi Hivatal (NVVH) zu Wort. Seit dem 27. September ist die Behörde befugt, laufende Strafverfahren an sich zu ziehen. In einem an MTI übermittelten Kommuniqué nennt sie vier Akten, die sie in eigene Zuständigkeit übernimmt: einen Fall politischer Einflussnahme beim Erwerb von Aufenthaltstiteln, einen Korruptionsfall um kommunale Parkpflege- und Gemeinschaftsverpflegungsverträge, einen Komplex zu einem staatlichen Unternehmen und staatlichen Investitionen sowie die Untersuchung von auffälligen Propaganda- und Veranstaltungskosten einer staatlichen Institution.
Beim staatlichen Unternehmenskomplex beschreibt die NVVH den Verdacht so, dass ein für die Entwicklung und die Aufsicht über die Magyar Nemzeti Vagyonkezelő zuständiger Minister im Zusammenhang mit Investitionen einer staatlichen Firma und staatlich finanzierten Entwicklungsprojekten über Mittelsmänner auf mehrere Milliarden Forint an Vorteilen gekommen sein könnte. Die NVVH kann dabei Fälle in eigene Zuständigkeit ziehen, während die strafrechtlichen Ermittlungen weiterhin von der Staatsanwaltschaft geführt werden.
Präsident András Baka scheitert mit Generalstaatsanwalt-Kandidat
Während Exekutive und neue Anti-Korruptionsstrukturen aufdrehen, setzt die Legislative am selben Tag einen anderen Akzent. In geheimer Abstimmung lehnt das Parlament den Kandidaten von Staatspräsident András Baka für das Amt des Legfőbb Ügyész ab. Der Präsident hatte Szathmáry Zoltán, einen Staatsanwalt aus den Reihen der Behörde, am 21. September nominiert – mit dem Argument, er suche eine Figur ohne erkennbare politische Bindung, die die in der Gesellschaft „tief gesunkene“ Reputation der Staatsanwaltschaft heben solle. Nun fällt Szathmáry mit 138 Nein-Stimmen durch, es gibt keine einzige Ja-Stimme, nur eine Enthaltung.
Baka reagiert mit einem ausführlichen Statement im Parlamentsgebäude. Seine verfassungsmäßige Aufgabe sei „mit der Parlamentsabstimmung nicht beendet“, er werde „so schnell wie möglich“ einen neuen Kandidaten benennen. An seiner Methode, ohne politische Konsultationen zu nominieren, will er ausdrücklich nichts ändern. Der nächste Legfőbb Ügyész müsse „das Gesetz dienen, nicht den Erwartungen der Regierung, nicht der Opposition und nicht des Präsidenten“, sagt er. Zugleich beklagt er, Szathmáry sei in den vergangenen Tagen politisch „befleckt“ worden, im öffentlichen Diskurs seien „endgültige Urteile“ über ihn gefallen, ohne dass Fraktionen überhaupt ein Interesse an einer persönlichen Anhörung gezeigt hätten.
Die Tisza-Fraktion des Premiers hatte bereits am 22. September öffentlich erklärt, sie werde Szathmáry nicht unterstützen, und den Präsidenten um einen neuen Vorschlag gebeten. Hintergrund der ablehnenden Haltung seien laut Presseberichten Verdachtsmomente rund um den Bruder des Kandidaten im Zusammenhang mit dem sogenannten Aranykonvoj-Fall. Die Sándor-palota verwies demgegenüber darauf, dass die Entscheidung über die Person des Legfőbb Ügyész Sache des Parlaments sei.
Nach dem Rücktritt von Nagy Gábor Bálint im Juli und dem Ende seines Mandats im August ist damit weiterhin kein neuer Legfőbb Ügyész gewählt. Die Verfassung schreibt keine Frist für eine Neubesetzung vor. Der Präsident kündigt an, rasch einen neuen Vorschlag vorzulegen, während Parlament und Regierung mit der Immunitätswelle und der Stärkung der NVVH an diesem Montag andere justizpolitische Weichen stellen.
Quellen: MTI, 24.hu
Photo: Ungarns Ministerpräsident Péter Magyar bei einem Besuch bei der Europäischen Kommission in Brüssel – im Land selbst steht die Justizpolitik im Fokus, PL
Unser monatlicher Nachrichtenspiegel: die wichtigsten Meldungen aus Ungarn und Mitteleuropa, einmal im Monat per E-Mail. Kostenlos, kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Nachrichtenspiegel kostenlos abonnieren









