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Zu viel Gaudi: Anklage gegen Ex-Jobbik-Abgeordneten wegen Vandalismus gegen das Ungarntum

(c) Pester Lloyd / 39 – 2014 NACHRICHTEN 22.09.2014

Zu viel der Gaudi: Anklage gegen Ex-Jobbik-Abgeordneten wegen Vandalismus gegen das Ungarntum

Mögen neonazistische „Garden“ in Romadörfern oder vor dem Parlamentspalast paradieren, ein Bürgermeister die israelische Staatsspitze symbolisch hinrichten, rechtsextreme Portale tagtäglich Hetzreden und Mordaufrufe verbreiten, Jobbik-Abgeordnete EU-Flaggen anzünden oder aus dem Parlamentsfenster werfen, Denkmale von jüdischen Ungarn in SA-Manier vandalisiert werden – bei den Auslandsungarn hört für die Regierung dann doch der „Spaß“ auf. Zwar sind auch die vorgenannten Vorkommnisse nach geltendem Recht strafwürdig, doch das (wahl)taktische Kalkül der Regierungspartei stellt in Ungarn heute ein „höheres Recht dar“.

Und so muss sich der ehemalige Jobbik-Abgeordenete, Tamás Gaudi-Nagy, der zum Schluss als „Unabhäniger“ im Parlament firmierte, erst für einen „Angriff auf die persönliche Freiheit aus niederem Motiv“ und „Vandalismus“ gegenüber dem Vertreter der Vojvodina-Ungarn (Serbien), István Pasztor, vor Gericht verantworten. Am 6. Mai, im Anschluss an die Inaugurationssitzung des Parlamentes, bedrängten er und eine Gruppe Anhänger den Ehrengast Pasztór vor dem Parlament, beschimpften ihn durch ein Megaphon als „Verräter“ an der „ungarischen Sache“ und eine Frau bespuckte ihn. Tamás Gaudi-Nagy in seinem typischen Betyaren-Wichs beim Entsorgen der EU-Flagge aus dem Parlament. Die Aktion blieb folgenlos. Das Parlament EU-flaggenlos.

Das sind Dinge, die Linken, Liberalen, Schwulen, Juden und Roma in Ungarn tagtäglich in der einen oder anderen Ausprägung geschehen, bei den Vertretern der „Ungarn hinter den Grenzen“ aber, wie gesagt, da gebietet die schützende Hand des Vaterlandes Einhalt. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft, eine Bewährungsstrafe samt Geldauflage und öffentlicher Entschuldigung ist wahrscheinlicher. Dass er vor seine Attacke auf den Vojvodina-Wojwoden schon die EU-Flagge unter lautem Getöse aus dem Plenarsaal verschleppte und aus dem Fenster warf, gilt nicht als Vandalismus, jedenfalls will die Staatsanwaltschaft nichts davon wissen. Das Parlament sowie die Räumlichkeiten des Amtes des Ministerpräsidenten blieben bis heute EU-flaggenfrei…

Tamás Gaudi-Nagy, Doktor des Rechts und spezialisiert auf Staatsrecht, ist Gründer und Leiter der „Nationalen Rechtsschutzstiftung“, die sich neben dem Raushauen der eigenen Gardisten aus den gar zärtlichen Fängen der ungarischen Judikative, mit Vorliebe um die Belange von SS-Kriegshelden und Lageraufsehern kümmert, wobei deren Anwälte nicht genehme Richter auch schonmal mit Vorwürfen rassischer Unreinheit bewarfen. Die prominenten Fälle Képíró und Csatáry begleitete Gaudi-Nagy persönlich, wiewohl beide nicht mehr bei einem irdischen Richter in die letzte Instanz gingen.

Der Einfluss Gaudi-Nagys im Juristenmilieu ist nicht zu unterschätzen, immerhin gelang es ihm 2013 erstmals einen Jobbik-nahen Verfassungsrichter zu installieren. Besonders fördert der Alumni auch die „Studentenbewegung“ an seiner Ex-Fakultät, jener des Rechts an der ELTE-Uni. Die dortige Studentenverbindung sitzt mit am Tisch des Rektors und stellt ein Viertel der Stimmen im Fakultätssenat. Für personellen Nachschub dürfte also gersorgt sein. red.

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