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Verfahren mit Schwächen: Ungarn bekommt erstmals ein Gesetz zur Privatinsolvenz

(c) Pester Lloyd / 27 – 2015 NACHRICHTEN 02.07.2015

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Ab September gibt es in Ungarn erstmals ein Gesetz zur geregelten PRivatinsolvenz. Seit Jahren hatte der Fidesz-Juniorpartner, KDNP, darauf gedrängt, eine Lösung wurde jedoch immer wieder verschoben, vor allem auf Drängen der größten ungarischen Bank. Nun, da das Handling der Forex-Kredite geregelt und die Marktmacht der ausländischen Konkurrenz eingeschränkt ist, schreitet man doch noch zur Tat. Das Verfahren soll überschuldeten Personen einen geregelten Weg zur Ordnung ihrer Finanzen ermöglichen, Exekutionen und Zwangsräumungen vorbeugen, argumentiert der Gesetzeseinbringer.

Es soll all jenen offen stehen, die „eine Art von Vermögenswert“ und / oder ein „geregelte Einkommen“ haben und auf diese Weise einen Ausgleich mit ihren Gläubigern herbeiführen können. Der minimale Schuldbetrag muss 2 Mio. Forint betragen, also rund 6.200 EUR, darf aber 60 Mio. Forint, also ca. 62.000 EUR, nicht übersteigen. Die Schulden müssen zudem den Gesamtwert des Vermögens des Schuldners übersteigen. So solle verhindert werden, dass sich „Wohlhabende“ billig von Verbindlichkeiten befreien könnten. Im Verfahren wird über einen zu bestimmenden Zeitraum eine bestimmte Quote der Schuldentilgung vereinbart, in der Zeit sind Pfändungen und Räumungen untersagt.

Kritiker bemängeln zwei Hauptpunkte: zum Einen handelt es sich nicht um eine Privat-, sondern eine Art Familieninsolvenz, denn Einkünfte und Vermögen der im Haushalt regelmäßig lebenden Angehörigen werden mit einbezogen, zum Zweiten wird kritisiert, dass nicht ein Fachorgan, sondern ein Vertreter der Kommune für den Zeitraum eines Entschuldungsverfahren den Betroffenen eine Art finanziellen Supervisor stellt, der Ausgaben für bestimmte Zwecke und ab einer bestimmten Höhe genehmigen darf. Hier werden Interessenskonflikte und Abhängigkeiten befürchtet, die sich nicht auf die reine Rechtssache beschränken lassen. red.

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