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Der Richter, der Ungarn in Straßburg besiegte - András Baka zum Staatspräsidenten nominiert

Kopf des Tages – Die Tisza nominiert für das höchste Staatsamt jenen Mann, den die Orbán-Mehrheit 2011 per Verfassungsübergangsrecht aus dem Amt geschrieben hat. Ein Lebenslauf als Gegenentwurf – und eine Personalie, die der neuen Mehrheit die unangenehmste aller Fragen stellt.

Budapest. Am Samstag stimmte die Fraktion der regierenden Tisza-Partei geheim ab, danach fuhren Ministerpräsident Péter Magyar und Fraktionschefin Andrea Bujdosó persönlich zu dem 73-Jährigen, um ihn zu fragen. András Baka, von 2009 bis 2011 Präsident des Obersten Gerichtshofs, hat die Nominierung für das Amt des Staatspräsidenten angenommen – nach Darstellung Magyars „im Dienst an der Nation“.

Das Amt ist seit dem 20. Juli vakant. Die 17. Verfassungsänderung beendete das Mandat von Tamás Sulyok, die Aufgaben nimmt kommissarisch Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer wahr. Über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs wird noch zu reden sein – erst aber über den Mann.

Eine Biografie, die niemand nachbauen kann

Baka, geboren am 11. Dezember 1952 in Budapest, promovierte 1978 an der ELTE, forschte bis 1990 am Institut für Staats- und Rechtswissenschaften der Ungarischen Akademie der Wissenschaften und leitete danach acht Jahre die Hochschule für öffentliche Verwaltung. Er lehrte als Gastprofessor an amerikanischen Universitäten, hielt Vorlesungen in Frankreich und Deutschland, wurde 1988 Kandidat der Wissenschaften und erhielt den Jugendpreis der Akademie.

Nach der Wende saß er von 1990 bis 1991 als parteiloser Abgeordneter für das MDF im Parlament, als Sekretär des Menschenrechts-, Minderheiten- und Religionsausschusses. Dann geschah etwas, das in der ungarischen Politik selten vorkommt: Er gab das Mandat zurück. 1991 wurde er zum Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt und blieb siebzehn Jahre in Straßburg. Es folgten der Vorsitz an der Budapester Berufungstafel und, am 22. Juni 2009 – im dritten Anlauf -, die Wahl zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs samt Vorsitz im Landesjustizrat.

Zweieinhalb Jahre später war er weg. Zum 31. Dezember 2011 endete sein Sechsjahresmandat durch die Übergangsbestimmungen des neuen Grundgesetzes: Der Oberste Gerichtshof wurde in die Kúria überführt, Rechtsprechung und Justizverwaltung getrennt, die Kompetenzen des Justizrats auf das neue Landesjustizamt verlagert. Eine frisch eingefügte Anforderung – fünf Jahre richterliche Praxis in Ungarn – schloss ausgerechnet den langjährigen Straßburger Richter von einer Wiederwahl aus. Verfassungsrang der Regelung, kein innerstaatlicher Rechtsweg.

Der Name Baka als Rechtsbegriff

Baka klagte in Straßburg. 2014 und, endgültig, im Juni 2016 gab ihm der Gerichtshof recht: Ungarn hatte sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und ihm den Zugang zum Gericht verwehrt. Vorausgegangen war seine öffentliche Kritik an den Justizreformen der Regierung – die vorzeitige Amtsenthebung war die Antwort darauf.

Baka gegen Ungarn ist seither kein Aktenzeichen mehr, sondern eine Referenz. Europäische Gerichte zitieren das Urteil, wenn sie über die Einschüchterung von Richtern durch Gesetzgeber entscheiden; der abschreckende Effekt auf die richterliche Rede ist an diesem Fall entwickelt worden. Die Vollstreckung des Urteils hat Budapest jahrelang beschäftigt, ohne dass die strukturellen Fragen je überzeugend beantwortet worden wären.

Das ist die eigentliche Empfehlung dieses Kandidaten. Wer Ungarn ein Staatsoberhaupt geben will, das nicht unterschreibt, was ihm vorgelegt wird, findet schwerlich jemanden, der teurer für seine Unabhängigkeit bezahlt hat. Baka hat sich nicht abfinden lassen, hat kein Trostamt angenommen, sondern prozessiert – und gewonnen. Danach kehrte er als Senatsrichter an die Kúria zurück, in ein Haus, aus dem man ihn hinauskomplimentiert hatte.

Warum das Amt diesen Zuschnitt braucht

Fünfzehn Jahre lang war die Präsidentschaft in Ungarn ein Notariat mit Fahnenschmuck. Vetos blieben die Ausnahme, Normenkontrollanträge Zierrat, die „nationale Einheit“ eine Sprechblase. Magyar hat die Nominierung selbst mit dem Anspruch begründet, das Amt müsse jederzeit als Gegengewicht zur parlamentarischen Mehrheit funktionieren. Es wird sich zeigen, ob er diesen Satz auch dann noch schätzt, wenn das Gegengewicht auf seine eigenen Gesetze fällt.

Daran zeigt sich die Qualität des Amtes: nicht an der ersten Rede, sondern am ersten zurückgewiesenen Gesetz aus dem eigenen Lager. Ein Präsident Baka, der eine Tisza-Vorlage wenn notwendig ans Verfassungsgericht überweist, hätte die Institution restauriert.

Die Einwände der Opposition

Die Opposition hat die Personalie binnen Stunden zerlegt. Fidesz-Fraktionschef János Bóka erklärte, seine Fraktion beteilige sich weder an Nominierung noch Wahl; Sulyok sei der letzte legitime Präsident gewesen, Baka würde als Rechtswissenschaftler an der Demontage demokratischer Institutionen mitwirken und werde eine Marionette der Mehrheit sein. KDNP-Fraktionsführer Bence Rétvári sieht Rache am Werk: Baka habe eine persönliche Rechnung mit der Vorgängerregierung offen. László Toroczkai von Mi Hazánk hält ihm Äußerungen vom Juni vor, wonach in einer historischen Ausnahmelage außerordentliche Maßnahmen zum Abbau eines autoritären Regimes nötig seien.

Der Vorwurf der Rache trägt nicht weit; wer nach dieser Logik verfährt, dürfte niemanden mehr berufen, der je Unrecht erlitten hat. Der Vorwurf des gewissen Doppelmaßes dagegen trifft eine echte Wunde – und zwar nicht die Bakas, sondern die der Mehrheit, die ihn nominiert. Ein Mann, der in Straßburg gegen die vorzeitige, per Verfassungsnovelle verfügte Beendigung eines Mandats gewonnen hat, übernimmt nun ein Amt, das durch eine vorzeitige, per Verfassungsnovelle verfügte Beendigung eines Mandats frei geworden ist. Diese Symmetrie ist zu offensichtlich, um sie auszusitzen.

Baka wird sie beantworten müssen, öffentlich, juristisch und vor der Wahl – nicht Magyar, nicht per Facebook-Posting. Wenn er überzeugend erklären kann, worin sich beide Vorgänge unterscheiden, ist er der stärkste Präsidentschaftskandidat seit 1990.

Quellen: MTI.hu; EGMR, Baka gegen Ungarn
Photo: Wikicommons

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