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Ungarn rückt Staatsanwaltschaft und Medienaufsicht zurecht – Zwei Personalien mit Langzeitwirkung

Präsident Baka spricht von einer Grundsatzentscheidung für den Rechtsstaat, während das Parlament parallel den Medienrat umbaut. Was die Nominierungen von Szathmáry Zoltán und Polyák Gábor konkret bedeuten und welches Gewicht die politischen Mehrheiten in beiden Fällen haben.

Budapest. In der Vormittagssitzung erklärt der Staatspräsident, die Wahl des neuen Generalstaatsanwalts sei eine Entscheidung über die Zukunft des ungarischen Rechtsstaats. Wenige Stunden später empfiehlt ein Parlamentsausschuss den Medienjuristen Polyák Gábor zum Chef des Medienrats. An diesem 21. September greifen zwei Personalentscheidungen direkt in das Nervensystem der ungarischen Institutionen.

András Baka nutzte seinen Auftritt vor der Nationalversammlung, um die Messlatte hoch zu legen. Die Staatsanwaltschaft sei seit mehr als 150 Jahren eine Grundinstitution des Staates, ihre Aufgabe – die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und der Dienst an der Gesetzmäßigkeit – dürfe nicht von „politischen Epochen oder politischen Führungen“ abhängen, sagte er nach MTI-Bericht. Heute fehle jedoch das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Behörde, dieses Vertrauen müsse wiederhergestellt werden. Der neue Generalstaatsanwalt werde nicht nur eine Organisation übernehmen, sondern auch die Erwartung, dass Strafen unabhängig von der Politik durchgesetzt werden.

Der Kandidat, auf den Baka seine verfassungsmäßige Nominierung stützt, ist der 44‑jährige Szathmáry Zoltán. Der Jurist aus Sárospatak arbeitet seit Jahren im System: Stationen bei Stadt- und Hauptstadtstaatsanwaltschaften, eine Phase im Justizministerium, wo er an der Kodifikation der Strafprozessordnung und der Reform der verdeckten Informationsbeschaffung beteiligt war, anschließend Dienst in der Staatsanwaltschaft für hervorgehobene und Korruptionsfälle. Seit 2025 leitet er im Büro des Generalstaatsanwalts die Abteilung für strafgerichtliche Grundsatzfragen.

Formell verläuft der Nominierungsprozess nach einer klaren Ordnung. Nach der geltenden Rechtslage wird der legfőbb ügyész vom Staatspräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament gewählt. Er steht an der Spitze einer hierarchisch organisierten, von Regierung und Gerichten getrennten Behörde mit weitreichenden Kompetenzen: Er kann Ermittlungen anordnen oder einstellen, Weisungen erteilen und entscheidet über Karrieren und Disziplinarmaßnahmen der Staatsanwälte in den unteren Ebenen. Abberufen werden kann er nur bei gesetzlich definierten Gründen; die Entscheidung liegt beim Parlament.

An dieser Schwelle bremst die neue Regierungsmehrheit. Ministerpräsident Péter Magyar erklärte im Parlament, seine Tisza‑Fraktion sehe derzeit nicht gesichert, dass Szathmáry die nötigen Stimmen erhalten werde. Man respektiere das Vorschlagsrecht des Präsidenten, doch nach den bisher bekannten Informationen sehe er keine Chance, dass Tisza dem Kandidaten zustimme. Eine endgültige Entscheidung kündigte er nach weiterer Prüfung an.

Baka machte in seiner Rede deutlich, was er vom neuen Amtsinhaber verlangt. Die Staatsanwaltschaft müsse institutionell unabhängig agieren und eine Kultur schaffen, in der die fachliche Überzeugung und das Gesetz der einzige Bezugspunkt für den Staatsanwalt sind. Er sprach vom Tiefpunkt im Ansehen der Behörde und von der verbreiteten Auffassung, dass die Strafjustiz ab einer bestimmten Ebene ins Stocken geraten sei. In der ungarischen Parlamentsprosa ist das ein ungewöhnlich offenes Eingeständnis.

Medienrat-Reparatur schreitet voran

Während die Staatsanwaltschaft noch um ihre neue Spitze ringt, ist der Umbau der Medienaufsicht bereits einen Schritt weiter. Der Sonderausschuss des Parlaments empfahl am Montag den Medienrechtler Polyák Gábor als Vorsitzenden des Médiatanács, des Medienrats innerhalb der Nationalen Medien- und Kommunikationsbehörde. Polyák, dessen Bewerbung rund hundert Seiten umfasst, setzte sich in einem Punktesystem gegen drei weitere von Fachverbänden unterstützte Kandidaten durch.

Der Ausschussvorsitzende Hantosi István von der Tisza‑Partei sprach von einem Schlüsselereignis: Zum ersten Mal in der demokratischen Geschichte Ungarns werde der Leiter der Medienaufsicht in einem öffentlichen, nachverfolgbaren Verfahren unter Beteiligung der Branche ausgewählt. Die an der Arbeit des Ausschusses beteiligten Fachgremien hatten zuvor aus elf Bewerbern vier Namen – darunter Polyák – für die weitere Beratung empfohlen. Nach Angaben ihres Delegierten Kovács Tibor werteten sie es als historischen Moment, dass die Medienbranche nicht länger bloß Objekt, sondern Teilnehmer einer Entscheidung über ihre eigene Regulierung ist. Die Devise „Semmit rólunk nélkülünk“ – „Nichts über uns ohne uns“ – bekam damit einen festen Platz im Verfahren.

Es geht um weit mehr als den Namen an der Tür. Der Medienrat vergibt Rundfunklizenzen, überwacht Inhalte, verhängt Geldbußen und legt fest, welche Programme auf Kabel‑ und IPTV‑Netzen verbreitet werden müssen. Sein Vorsitzender ist zugleich Präsident der Medienbehörde – eine Konstruktion, die in europäischen Gutachten als besonders machtvolle Position beschrieben wird. Die ungarische Konstruktion mit langen Mandaten, die über Legislaturperioden hinausreichen, ist in europäischen Gutachten als ein wichtiger Faktor in der Debatte über den Medienpluralismus beschrieben worden.

In den Anhörungen betonte Polyák, es sei Pflicht der Behörde, die wahren Eigentümerstrukturen offen zu legen und Medienkonzentration zu begrenzen. Fachverbände hoben in der Debatte hervor, dass die künftige Führung des Médiatanács damit direkten Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Medienvielfalt und journalistische Arbeit erhält.

In beiden Fällen – Staatsanwaltschaft wie Medienaufsicht – geht es in diesen Wochen um den Umgang der ungarischen Politik mit eigener Macht. Die Gesetze liefern starke Positionen und lange Mandate.

Quellen: MTI, Venedig-Kommission
Photo: Staatspräsident András Baka im Parlament: Die Wahl des Generalstaatsanwalts nennt er eine Entscheidung über die Zukunft des Rechtsstaats, PL

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