Der Präsident nominiert, der Premier blockiert: Am Streit um den neuen Generalstaatsanwalt zeigt sich, wie eng Ungarns frische Machtbalance mit der vererbten Fidesz-Architektur verknüpft ist.
Budapest. Am Dienstagmorgen, per Facebook-Post, verweigert die stärkste Parlamentsfraktion dem Staatsoberhaupt die Gefolgschaft. Péter Magyar, der Ministerpräsident, erklärt, die Tisza-Fraktion unterstütze den vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Generalstaatsanwalts nicht. Wenige Stunden später lässt das Präsidialamt über MTI mitteilen, András Baka halte an seiner im Parlament vertretenen Position fest und die Entscheidung über den Generalstaatsanwalt liege beim Parlament. Damit wird ein offen sichtbarer Machtkonflikt in Ungarns neuer politischer Konstellation deutlich.
Im Zentrum des Streits steht Szathmáry Zoltán, bislang Abteilungsleiter in der Strafrechtssektion der Legfőbb Ügyészség. Baka hatte ihn am Vortag als Generalstaatsanwalt vorgeschlagen und das Parlament an die Tragweite der Entscheidung erinnert: Die Wahl betreffe die Zukunft der Staatsanwaltschaft und des Rechtsstaats insgesamt, sagte der Präsident laut MTI. Das Vertrauen in die Behörde sei auf einem Tiefpunkt, dazu hätten tatsächliche oder vermutete politische Bindungen einzelner Staatsanwälte wesentlich beigetragen.
Magyar hält in seinem Post formal den Ton. Die Tisza-Fraktion habe den Beschluss einstimmig gefasst, schreibt er, und bitte den Präsidenten, einen neuen Kandidaten zu benennen, damit der neue Generalstaatsanwalt baldmöglichst gewählt werden könne. Dass Bakas Kommunikationsdirektion darauf nur knapp mitteilt, der Präsident halte seine im Parlament geäußerte Auffassung aufrecht und die Entscheidung liege nun beim Parlament, verweist auf eine verfassungsrechtliche Konstruktion aus der Orbán-Ära – und auf einen Mechanismus, der sich nun gegen die neuen Akteure richten kann.
Zweidrittel als Blockadewerkzeug
Die ungarische Verfassung macht die Spitze der Staatsanwaltschaft zu einem besonders geschützten Amt. Der Generalstaatsanwalt wird für neun Jahre gewählt, vorgeschlagen vom Staatspräsidenten, gewählt vom Parlament – mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten. Das liegt über den Hürden der meisten anderen Personalentscheidungen, für die die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden ausreicht. Geregelt ist das in der Alaptörvény und im kardinalen Gesetz CLXIII/2011 über die Staatsanwaltschaft.
Ein weiteres Detail ist für die aktuelle Lage wichtig: Weder Verfassung noch einfaches Gesetz begrenzen die Zahl der Anläufe. Scheitert ein Kandidat im Parlament, kann das Staatsoberhaupt dieselbe oder eine andere Person erneut vorschlagen. Einen Mechanismus, der nach mehreren erfolglosen Versuchen ein anderes Verfahren erzwingt, gibt es nicht. Und: Der Präsident kann niemanden im Alleingang ernennen, das Parlament niemanden mit einfacher Mehrheit durchsetzen.
Diese Konstruktion war lange vor dem jetzigen Streit Thema europäischer Rechtsstaatsberichte. Die EU-Kommission hielt 2020 fest, eine Minderheit könne mit einem Blockadevotum den amtierenden Generalstaatsanwalt auch nach Ablauf seines Mandats im Amt halten, solange kein Nachfolger mit Zweidrittelmehrheit gewählt ist.
Mit welcher konkreten Begründung die Tisza den von Baka genannten Kanditaten Szathmáry Zoltán ablehnt, wurde nicht öffentlich mitgeteilt. Vermutungen dass seine Spitzenposition in der vergangenen Orbán-Regierung zu breiter Skepsis führen, sind wahrscheinlich nicht gänzlich unbegründet.
Interimschef statt Vakuum
Der bisherige Generalstaatsanwalt Nagy Gábor Bálint hat sein Amt durch eigenen Rücktritt aufgegeben. Er reichte am 22. Juli seinen Rücktritt ein, sein Mandat endete am 25. August. In seiner Erklärung, von MTI verbreitet, schrieb er, die Unabhängigkeit und Autorität der Justiz, einschließlich der Staatsanwaltschaft, sei eine der Grundlagen der demokratischen Ordnung; die Behörde dürfe nicht zum Schauplatz politischer Machtspiele werden.
Formal ist die Leitung der Staatsanwaltschaft seither gesichert. Nach dem Rücktritt Nagys ist das Amt des Generalstaatsanwalts vakant; bis zur Wahl eines Nachfolgers läuft die Arbeit der Staatsanwaltschaft weiter. Ein funktionsloses Amt droht also nicht – politisch aber steht im Raum, ob die Behörde künftig weiterhin von einer Figur geführt wird, die vor allem das Vertrauen des Präsidenten und/order vor allem jenes der Regierungsmehrheit genießt.
Magyar hatte Nagy bereits zuvor attackiert, ihn – neben anderen von ihm als „Orbán-Bab“ bezeichneten Amtsinhabern – mehrfach öffentlich zum Rücktritt gedrängt. Als Nagy im Juli tatsächlich seinen Hut nahm, kommentierte der Premier auf Facebook, mit dem Schritt habe sich Ungarn eines weiteren „Orbán-Bab“ entledigt, der den Systemwechsel behindert habe.
Präsident und Premier mit unterschiedlichen Akzenten
András Baka hat seinen Vorschlag mit einem programmatischen Anspruch verbunden. Vor dem Parlament sprach er laut MTI von einer Entscheidung über die Zukunft des Rechtsstaats. Er habe nach breiten fachlichen Konsultationen und langer Abwägung bewusst jemanden gesucht, der die Staatsanwaltschaft von innen kenne – deren komplexe Regeln, Praxis und menschliche Verhältnisse -, jedoch ohne politische Bindungen. Nach Bakas Diagnose liegt genau in solchen politischen Verflechtungen eines der Kernprobleme der Behörde, die gesellschaftliche und fachliche Reputation sei auf einem Tiefpunkt.
Magyar setzt einen anderen Akzent. In seiner programmatischen Rede am Montag forderte er einen nationalen Minimalkonsens, dass alles, was den Ungarn gehöre, ihnen zurückgegeben werden müsse. Er sprach von zigtausend Milliarden Forint, die „az ő köreik“ – ihre Kreise – „elloptak“, also gestohlen hätten, und kündigte an, jedes strittige Geschäft zu durchleuchten. Wo Rechtsverstöße festgestellt würden, müsse der Staat erbarmungslos die Interessen der Nation durchsetzen. Eine konkrete Kritik an Szathmáry blieb aus.
Beide Seiten reklamieren so die Erneuerung der Institution für sich: Baka setzt auf eine fachlich versierte, politisch unbelastete Insiderfigur, die die Staatsanwaltschaft von innen heraus verändern kann. Magyar und seine Fraktion möchten jemanden, der sich deutlich und sichtbar vom Orbán-Apparat absetzt und ihrer Lesart eines Systemwechsels folgt.
Dieser erste ernste Konflikt zwischen Regierung und Präsidenten ist ein gutes Zeichen – es zeugt von Unabhängigkeit Bakas.
Bruch mit der Orbán-Logik
Unter Orbán fielen Wahl und Wiederwahl des Generalstaatsanwalts in eine politische Geometrie, in der Präsident, Regierung und Zweidrittelmehrheit im Parlament aus einem Lager kamen. Konflikte spielten sich entlang der Achse Regierung-Opposition ab, nie zwischen Staatsoberhaupt und Kabinett. Wenn Fidesz jemanden wollte, bekam er die nötigen zwei Drittel – die Opposition konnte protestieren, aber nichts blockieren.
Nun sind die Rollen neu verteilt. Tisza verfügt zwar selbst über eine verfassungsändernde Mehrheit, doch der Präsident ist q.e.d kein Parteisoldat des Premiers mehr. Die Architektur, die Fidesz einst mit langen Amtszeiten, hohen Quoren und kardinalen Gesetzen geschaffen hat, wirkt nun in einer anderen Konstellation weiter. Das System produziert keine automatischen Konsenskandidaten, sondern hält Konflikte fest, solange keiner der Beteiligten nachgibt.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das ambivalent. Einerseits verhindert die starre Zweidrittelregel, dass eine momentane Parlamentsmehrheit im Handstreich den Chefermittler austauscht. Andererseits kann die unbegrenzte Zahl der Versuche einen politische Patt verlängern, in der weder die Reformagenda des neuen Kabinetts noch Bakas Reparaturanspruch gegenüber der Institution voll zum Tragen kommen.
Brüssel legt Ungarns Rechtsstaatsbilanz seit Jahren an der Effektivität der Korruptionsbekämpfung an, besonders bei EU-Geldern. Die geplante Anbindung an die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), die die Regierung angekündigt hat, erhöht den Druck zusätzlich. Eine Anklagebehörde, die zwischen Präsidentenpalast und Regierungsbank aufgerieben wird, taugt ebenso wenig als Partner der EPPO oder von OLAF wie eine, die erkennbar parteipolitisch gesteuert ist.
Der weitere Ablauf ist formal klar definiert: Der Kandidat des Präsidenten geht in den zuständigen Parlamentsausschuss, dann ins Plenum und kann dort scheitern. Der Präsident kann an ihm festhalten oder eine neue Person vorschlagen. Das Stellvertreterregime in der Staatsanwaltschaft läuft, solange nötig, weiter. Entscheidend für den Zustand des ungarischen Rechtsstaats ist dabei weniger die konkrete Besetzung als die Frage, ob es den neuen Akteuren gelingt, die Behörde wieder arbeitsfähig zu machen, ohne sie erneut in den Dienst der eigenen Seite zu stellen.
Ungarns Demokratischer Prozess ist mit diesem Konflikt ein Stück weit geheilt: es gibt echte Widersprüche und Reibungsflächen – der Präsident zeigt sich unabhängig und von der Parlamentsablehnung unbeeindruckt.
Quellen: MTI, eur-lex.europa.eu, ugyeszseg.hu
Photo: Das ungarische Parlamentsgebäude vom gegenüberliegenden Donauufer, Sitz des Parlaments in Budapest und Schauplatz der Debatte um die Generalstaatsanwaltschaft, Kilyann Le Hen / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)
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