(c) Pester Lloyd / 31 - 2011
NACHRICHTEN 02.08.2011
Wahlkommission verhindert Referendum gegen rückwirkende Gesetze in Ungarn
Die Nationale ungarische Wahlkommission, OVB, hat am Montag den Antrag der oppositionellen MSZP auf
Abhaltung eines bindenden Referendums zur Frage der rückwirkenden Anwendung von Gesetzen, konkret bei der Neugestaltung der Regelungen zur Frührente sowie die Besteuerung betrieblicher Abfindungen betreffend, abgewiesen. MSZP-Chef Attila Mesterházy hatte die Initiative auf dem
Parteitag der der ungarischen Sozialisten am 18. Juni angekündigt, um "Unrecht rückgängig" zu machen, aber wohl auch, um überhaupt einmal wieder inhaltlich ins
politische Bewußtsein zu treten, die Wahlverlierer verbrachten das letzten Jahr nämlich überwiegend mit Spaltungskämpfen und trotzigem Wundenlecken.
In ihrer Begründung für die Wahlkommission sagten die Antragsteller, dass die obigen
Regelungen aufgrund ihrer rückwirkenden Anwendung "benachteiligend" seien. Diese Formulierung war der Kommission "zu vage", sie lasse keine eindeutige Alternative in der
Fragestellung zu. Daher sei der Antrag abzulehnen. Die Sozialisten beharren jedoch darauf, dass die retroaktive Anwendung neuer Gesetze "ein für eine Demokratie
unakzeptabler rechtsstaatsfeindlicher Akt" sei, man werde die OVB-Entscheidung vor dem Verfassungsgericht anfechten, so der Abgeordnete Zoltán Lukács.
Die Wahlkommission wird durch das Parlament bestimmt und spiegelt die dortigen
Mehrheiten. Sie hatte schon einige von Oppositionellen beantragte Referenden aus "formalen" Gründen abgewiesen. Weitere Volksbegehren, u.a. der Partei LMP zu einer Reihe sozialer und arbeitsrechtlicher Fragen, sind noch anhängig.
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