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(c) Pester Lloyd / 50 - 2012 NACHRICHTEN 12.12.2012
Mindestlohnanhebung in Ungarn unter Inflationsrate
Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich im wesentlichen auf die alljährlich fällige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes verständigt. Danach soll der Tarif für Ungelernte von monatlich 93.000 auf 98.000 Forint (brutto), ca. 347.- EUR, angehoben werden, was einer Steigerung von 5,3% entspricht, diese liegt damit unter der Jahresinflation von 6,4%, was weitere Reallohnverluste für die Betroffenen bedeutet. Ähnlich verhält es sich beim Mindestlohn für Fachkräfte, der von 108.000 auf 114.000 (404.- EUR) Forint erhöht wird.
Durch die Einführung der Flat tax (16% auf alle Einkommen) wurden auch die untersten Lohngruppen steuerpflichtig, die zuvor unter der Lohnsteuerberechnungsgrenze lagen. In Ungarn sind sehr viele Beschäftigte auf Mindestlohnbasis angestellt, häufig wird ein Aufschlag aus der "Handkasse" bezahlt. Durch die Flat tax bekamen auf einen Schlag Millionen Angestellter im privaten wie im öffentlichen Sektor nominal weniger Geld ausbezahlt als unter dem alten System, während die wenigen Besserverdiener sich über ein großes Steuergeschenk freuen konnten und können. Der Staat zahlte seinen Angestellten dann wiederum Lohnkompensationen um die nominalen Verluste auszugleichen, was zusätzlich zu den Mindereinnahmen durch die Flat tax weitere Löcher in den Haushalt bohrte, die durch andere Steueranhebungen ausgeglichen werden mussten. Für Angestellte im Privatsektor gab es Lohnzuzahlungen bzw. Abgabengutschriften für die Arbeitgeber nur dann, wenn der angemeldete Lohn spürbar angehoben wurde. Für die rund 270.000 Beschäftigten in den Kommunalen Beschäftigungsprogrammen und für Berufseinsteiger ist der gesetzliche Mindestlohn zudem außer Kraft gesetzt.
Arbeitgeber umgehen in letzter Zeit immer häufiger den steigenden Mindestlohn, in dem sie ihre Angestellten nur noch auf Teilzeitbasis anmelden.
red.
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