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(c) Pester Lloyd / 17 - 2013   POLITIK 24.04.2013

 

Kampf der Gewalten

Wie die Politik in Ungarn gegen die Unabhängigkeit der Justiz vorgeht

Was in normalen Demokratien eine konstruktive Reibung und Kommunikation zwischen Politik und Justiz darstellt, wächst sich in Ungarn gerade zu einer regelrechten Schlacht aus. Immer öfter pfuscht die Politik den Gerichten auch ins Alltagsgeschäft. Während sich einige Gerichte wehren und den Rest von Unabhängigkeit, der ihnen im Rahmen des heutigen Einparteinstaates noch geblieben ist, zu verteidigen, folgen andere schon willfährig der Macht. 7 aktuelle Fälle.

 

Fall 1:
"Schwerwiegende Verfahrensfehler",
Ombudsmann lässt Verfassungsänderungen vom VfG prüfen

Der Ombudsmann für Grundrechte in Ungarn, Máté Szabó, tat kund, dass er die 4. Verfassungsänderung vom Verfassungsericht prüfen lassen will. Er glaube, dass bei der Beschlussfassung des 50seitigen Änderungswerkes am Grundgesetz, das auch in Europa für viel Wirbel sorgt, "schwerwiegende Verfahrens- und Formfehler" begangen worden sind. Szabó beklagt u.a., dass zu den Änderungen keine reguläre Plenardebatte des Parlamentes abgehalten worden sei.

Dieser Ombudsmann, heute das letzte regierungsunabhängige Bollwerk des Rechtsstaates in Ungarn, kann durch das Verfahren über den formalen Weg die Verfassungsänderungen möglicherweise kurz aufhalten, die letztendliche Aufnahme der politischen und strukturellen Anmaßungen, einschließlich menschenrechtswidriger Passagen und Einschränkungen der Verfassungsgerichtsbarkeit kann er genausowenig aufhalten wie das VfG selbst. Immerhin kann er den Staatspräsidenten vorführen, der behauptete, er "konnte gar nicht anders" als nach "Prüfung aller Aspekte" das Werk zu unterzeichnen. Sollte das VfG den formalen Bedenken Szabós folgen, hieße das, dass der Präsident seinen Job nicht gemacht hat.

Eine materielle, also inhaltliche Prüfung, z.B. auf Widersprüche neuer oder geänderter Passagen mit anderen Abschnitten der Verfassung, auf Kollisionen mit höherem Recht (Grundrechte) oder ein Bezug auf die verfassungsgerichtliche Urteilspraxis wird nicht möglich sein, da letztere in der neuen Verfassung untersagt wurde und das VfG außerdem den angefragten Prüfgegenstand nicht einmal mehr dann ausweiten darf, wenn bei der Bearbeitung des Prüfauftrages solche Widersprüche zu Tage treten.

Die Bestimmungen aus der 4. Verfassungsänderung stellen in Summe den von Ex-Präsident Sólyom festgestellten
"Systemwechsel" dar, die Ermächtigung der Parlamentsmehrheit über die Verfassung und ihre Ordnung, die all die folgenden Probleme, Anmaßungen und Auswüchse im Wechselspiel zwischen Politik und Justiz bedingt:
 

Fall 2:
"Schau"-Prozess gegen sozialistischen Ex-Funktionär
landet vor Europäischem Gerichtshof und vor dem Verfassungsgericht

Der Fall des früheren Vizebürgermeisters der Stadt Budapest, Miklós Hagyó, damals MSZP, der wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit in seiner Funktion als Aufsicht der Budapester Verkehrsbetriebe BKV vor 2010 seit einigen Monaten vor Gericht steht, zieht immer weitere Kreise. Am Dienstag sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dem Angeklagten einen Schadensersatz von 12.500 EUR sowie weitere 6.000 EUR für Verfahrenskosten zu, weil, so das Gericht, die Länge der verhängten Untersuchungshaft sowie auch die sonstige Behandlung des Angeklagten (vorauseilende Vermögenskonfiszierung, polizeilich erzwungene Vorführungen ohne vorherige Ladung, Besuchsregelungen etc.) nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien übereinstimmen und die Persönlichkeitsrechte eines bisher nicht rechtskräftig Verurteilten verletzen.

Auch das ungarische Verfassungsgericht berät gerade darüber, ob die Verlegung des Falles vom zuständigen Budapester Gericht an ein Gericht in Kecskemét, auf Weisung der Chefin der Justizaufsicht, Tünde Handó, regulär war. Laut Gesetz, seit kurzem auch laut Grundgesetz, ist das in Ungarn möglich, die nicht näher zu belegende Begründung der Überlastung des zuständigen Gerichtes reicht dazu aus. Dieser Sachverhalt ist auch ein Streitpunkt mit der EU-Kommission in Brüssel, die darin einen schweren Bruch eines rechtsstaatlichen Prinzips erkennt. Die ungarische Regierung hat am Montag dieses Gesetz zur Fallverlagerung so abgeändert, dass es, sobald EU-Recht tangiert wird, keine Anwendung finden kann, was Experten jedoch als nicht tragfähigen, faulen Kompromissvorschlag sehen.

Die Verteidigung sieht in dem Verfahren von Beginn an einen politischen Schauprozess, Richter und Staatsanwalt in Kecskemét werden direkt der Regierungspartei nahestehend zugeordnet, die Chefin der Justizaufsicht ist die Gattin des Fidesz-EU-Parlamentariers Szájer, Zeugen sollen unter Druck gesetzt worden sein, in einem Fall wird sogar die illegale psychatrische Behandlung und der Einsatz von Drogen gegen eine Zeugin behauptet. Die Rechtsbeugung habe ein solches Ausmaß erreicht, dass die Verteidigung jedes Detail des Prozesses auf einer zweisprachigen Webseite aufarbeitet,
http://hagyomiklos.com und anonyme Unterstützergruppen haarsträubende - aber kaum verifizierbare - Geschichten auch an diese Redaktion mit Bitte der “Hilfe der internationalen Öffentlichkeit” senden.

Hagyó war als Vizebürgermeister an der Seite von OB Demszky jahrelang für die Aufsicht über die BKV zuständig. Unter seiner Ägide wurde das ohnehin marode Unternehmen, das aus der Stadt- wie Staatskasse finanziert werden muss, auf allen Ebenen systematisch ausgeplündert, von Kraftstoffklau aus öffentlichen Bussen in großen Maßsstäben, über undurchsichtige externe Auftragsvergaben bis hin zu großzügigen Abfindungen und illegalen Lohnfortzahlungen für ausscheidende leitende Angestellte in Millionengrößenordnungen. Hagyó selbst soll auch direkt sog. "Kick back" Zahlungen angenommen haben. Die Verteidigung bestreitet fast alle Vorwürfe und bekommt durch die nichtrechtsstaatliche Verfahrensführung zusätzliche Munition geliefert, dass es sich bei dem Prozess um ein Schaustück aus politischer Rache handeln könnte. Es wird also möglich, eine - sind die Beweise gegeben - notwendige Verurteilung durch das offensichtlich politisch motivierte verfahrensrechtliche Scheitern zu verhindern oder zu verzögern und Verurteilungen, die juristisch begründet sind, politisch so zu beschädigen, dass sie durch den Verlust des rechtsstaatlichen Zustandekommens obsolet werden.

Bürgerrechtsgruppen beklagen sich zudem darüber, dass das Verfassungsgericht die Anhörung der Chefin der Justizaufsicht, Tünde Handó, zur Frage der womöglich willkürlichen oder gezielten Verlegung von Fällen an andere Gerichte, hinter verschlossenen Türen abhalten will. Die NGO TASZ sowie das ungarische Helsinki-Komitee und das Eötvös Károly Institut protestieren dagegen, da die Maßnahme auch die Initiatoren der Anhörung von der Verhandlung ausschließt, was noch eine neue Qualität darstellt. "Eine geheime Anhörung beschädigt das öffentliche Vertrauen in ein faires und verfassungsgemäßes Verfahren", heißt es in dem Schreiben, "Öffentlichkeit" sei ein kontrollierender Faktor in einer Demokratie und außerdem ein Beleg für eine unbeeinflusste, unvoreingenommene und unabhängige Justiz.

Weitere Details zum Fall in diesem Beitrag:
http://www.pesterlloyd.net/html/1225hagyoprozess.html
 

Fall 3:
Trotz Urteil von Verfassungs- und Europäischem Gericht
- Rückeinsetzung von Richtern wird zur Farce

"Wir arbeiten daran" heißt es im offiziellen Statement der übermächtigen Justizbehörde von Präsidentin Tünde Handó. Mittlerweile folgten 161 Gerichtsurteile dem Spruch des ungarischen Verfassungsgerichtes, das kurz darauf vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde, wonach die gesetzlich verordnete Zwangspensionierung von Richtern mit 62 Jahren rechtswidrig ist. Insgesamt wurden 2012 jedoch schon 750 Richter auf diese Weise kaltgestellt und durch neue Jungrichter, nach entsprechendem Auswahlverfahren oder durch interne "Beförderungen nach Qualifikation" ersetzt.

Die Kassierung des Gesetzes zwingt die Justizbehörde nun dazu, jeden einzelnen Richter in seine Rechte wieder einzusetzen, zumindest theoretisch. Denn Justizminister Navracsics machte umgehend klar, dass er nicht vorhabe, die Juristen wieder als Vorsitzende Richter oder sonst an entscheidender Stelle arbeiten zu lassen. Sie könnten als Beisitzer, besser aber noch als Sachbearbeiter an ihre Arbeitsstellen zurückkehren. Dieses Problem sah man auch in Brüssel, Justizkommissaron Reding beschwerte sich darüber, dass man das Urteil aus dem Vertragsverletzungsverfahren in Ungarn offenbar ignoriert, denn, so Reding "nicht ein Richter wurde bisher wieder eingesetzt."

Justizpräsidentin Handó widerspricht und verweist auf die Mühlen der Bürokratie: nach den 161 Einzelurteilen "können" 84, deren Urteile bereits rechtskräftig sind, beim Staatspräsidenten um ihre "formale Wiedereinsetzung" ansuchen. Das ist juristisch zwar völliger Unsinn, denn dieser Schritt würde bedeuten, dass die Abberufung zuvor rechtsgültig war, was sie, wie das VfG feststellte, eben nicht war. Handó erläuterte das Vorgehen bei der Wiedereinsetzung dann am Beispiel des Städtischen Gerichtes in Tatabánya. Hier waren sieben Richter 2012 in den Ruhestand gezwungen worden, einer sei nun zurück in seinem Job, fünf hätten entschieden "berentet zu bleiben und eine Abfindung zu akzeptieren", während der frühere Vorsitzende des Gerichtes "noch keine klare Position bezogen" hätte.

Hier zum EU-Urteil gegen die Zwangspensionierung
http://www.pesterlloyd.net/html/1245eugerichtzwangspens.html
darin auch die Links zum VfG-Urteil und dem “Kompromiss”


Fall 4: Segregation oder Förderung?
Minister sorgt für "Suspendierung" eines Gerichtsurteils
gegen Ausgrenzung von Romakindern

Eine von der griechisch-katholischen Kirche betriebene “Miklós Sója Kindergarten und Grundschule” im ostungarischen Nyíregyháza wurde Anfang der Woche von einem Gericht verdonnert, die schulische Segregation von Romakindern in ihrer Einrichtung umgehend zu beenden. Dort werden die Angehörigen der Minderheit in gesonderten Klassen, strikt getrennt von ihren Schulkameraden aus der Mehrheitsgesellschaft unterrichtet und betreut, die Areale sind auch baulich voneinander getrennt. Diese "Rassentrennung" verbietet das Gesetz und das Gericht drückte das in seinem Urteil klar aus. "Die Schule verhindert die Integration der Roma in die Gesellschaft." Eingebracht wurde die Klage von einer Stiftung, die sich eben diesem Problem der systematischen schulischen Segregation, sozusagen als Auftaktsünde des Staats im Umgang mit seinen asozialisierten Bürgern, annimmt.

Was das Gericht offenbar nicht bedachte: das inkriminierte Schulprojekt ist Teil der "Nationalen Romastrategie" und wird direkt aus dem zuständigen Ministerium mitfinanziert. "Superminister" Balog, ein ehemaliger calvinistischer Pfarrer, der besonders solche Staat-Kirchen-Schulprojekte als "beispielhaft" und "zukunftsweisend" lobt und die Gründung von "Romainternaten" forciert (mit dem Hintergedanken, dass die Entfernung der Romakinder von ihren Eltern womöglich die effektivste "Umschulungsmaßnahme" sei), war als Zeuge geladen und schaltete sich umgehend auch in die Urteilsverkündung ein. Er nannte das Verfahren "schädlich", den Kläger "unkooperativ", da er die ministeriellen "Lösungsvorschläge" abgelehnt habe. Der Kläger, so der Minister, behindert die Arbeit der Kirche. Dadurch, dass man den Fall vor das Gericht gebracht habe, sei die Chance auf eine Einigung gesunken.

Das Gericht folgte dem Minister dienstbeflissen. Das gesprochene Urteil wurde noch vor der Ausfertigung zurückgezogen, der Fall für 6 Monate ruhend gestellt, damit "die Parteien ihre Differenzen beilegen" mögen. Das werde auch geschehen, sagte der Kirchenvertreter und zwar auf der Grundlage der "sozialen Zielstellung, der rechtlichen Anforderungen und der göttlichen Gesetze"... Minister Balog wiederum nannte den das Schulprojekt "die richtige Lösung für einen speziellen Fall". Es handele sich nicht um Segregation, sondern um "individuelle Förderung, zugeschnitten auf die Bedürfnisse jedes Kindes". Warum dann alle Romakinder von den anderen Kindern getrennt "gehalten" werden, erklären die Worte Balogs damit nicht.

Erst kürzlich nannte Premier Orbán im Zusammenhang mit der Energiepreissenkung das Urteil eines Gerichtes, das befand, dass die staatliche Energieagentur kein Recht habe, die Netzentgelte der Stromanbieter zu regulieren, "skandalös". Das Gericht jedoch konnte aufgrund der aktuellen Rechtslage gar nicht anders urteilen. Die Regierung gestand das auch ein, in dem sie kurzerhand das Gesetz änderte, der "Skandal" blieb indes haften. Auch im obigen Fall urteilte das Gericht nach Fakten- und Gesetzeslage, was nichts anderes heißen kann, als dass schulische Segregation, natürlich unter anderem Namen und zu einem "höheren Zweck", bald auch legalisiert werden wird.
 

Fall 5:
Verfassungsgericht weist Klage der Opposition
wegen Fraktionsstatus ab

Das ungarische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde der linksliberalen, oppositionellen Parlamentspartei, Demokratische Koalition, DK, eine MSZP-Abspaltung von Ex-Premier Ferenc Gyurcsány, gegen einen Punkt der Hausordnung des Parlamentes abgewiesen, welcher der Gruppe den Status einer Fraktion verweigert. Das VfG begründet das Urteil damit, dass die Erhöhung der für den Fraktionsstatus notwendigen Abgeordnetenzahl von 10 auf 12 nicht gegen das Grundgesetz verstößt und das Parlament in Fragen der Selbstorganisation große Freiheiten hat. Ein "automatisches Recht" auf Bildung einer Fraktion haben nur Parteien, die durch Überspringen der 5%-Hürde bei Wahlen den Einzug ins Hohe Haus schafften.

Das Urteil betrifft auch die grün-liberale LMP, die durch die Abspaltung rund der Hälfte ihrer Mandatare in eine neue Partei "Dialog für Ungarn" ebenfalls den Fraktionsstatus verlor. Die Parlamentarier gelten offiziell als "Unabhängige", ihnen stehen daher weniger Redezeiten und eine geringere Beteiligung an Ausschüssen zu, auch das Antragsrecht gestaltet sich für Einzelabgeordnete schwieriger. Daher plädierten die Kläger von der DK auch mit dem Argument, die Anhebung des Quorums habe rein politische Motive, man wolle die Opposition damit mundtot machen. Ob und wie die Regelung nach den nächsten Wahlen verändert wird, bei denen die Zahl der Abgeordneten um rund 45% gesenkt wird, ist noch offen, die Behandlung der Frage stellt aber klar, dass die Parlamentsmehrheit die Rechte der Opposition weitgehend unsaktioniert beschneiden kann.
 

Fall 6:
Ungarische Regierung finanzierte illegal Wahlkampf in Rumänien,
Staatssekretär erteilt Freispruch

Rund eine Million Euro sollen über verschiedene Sponsorings und Förderungen u.a. von den Ungarischen Elektrizitätswerken MVM, der Entwicklungsbank MFB und anderen staatlichen Betrieben und Institutionen im Vorjahr in den Wahlkampf in Rumänien geflossen sein. Damit wurden in erster Linie die "Siebenbürger Volkspartei" von László Tökés sowie der sog. "Székler Nationalrat" finanziert, zwei separatistischen Bewegungen der Rumänienungarn, die explizit die "territoriale Autonomie" des Széklerlandes, einer mit magyarisch-völkischen Legenden umwobenen Region im heute rumänischen Siebenbürgen, fordert. Im Jahr davor gingen rund 900.000 Euro Gewinnausschüttungen von der ungarischen Lotteriegesellschaft Szerencsejáték in die gleiche Richtung, für ein "Medienzentrum" siehe hier: http://www.pesterlloyd.net/2011_24/24lottogelder/24lottogelder.html

Weitere Mittel fließen u.a. für "Schülerwallfahrten" an "heilige Orte" in Siebenbürgen, die aus ungarischen Ministeriumsbudgets finanziert werden oder auch über die "organisatorische Abwicklung" der vereinfachten Staatsbürgerschaft und natürlich über stetig ausgeweiteten "Kulturaustausch" und die Förderung von "Bildungsprojekten". Gleichzeitig wurden der ungarischen Zivilgesellschaft und Kulturszene, sofern sie sich nicht "national" engagiert, die Mittel drastisch, in manchen Bereichen auf 0 zusammengestrichen.

Das Problem: die Finanzierung aus dem Ausland von Wahlkampf und politischer Aktivitäten von rumänischen Parteien ist, laut rumänischem Gesetz, verboten. Zsolt Németh, Staatssekretär im ungarischen Außenministerium dazu: Ungarn respektiert die rumänischen Gesetze, alles sei legale Förderung des Lebens der ungarischen Minderheit in Siebenbürgen. Nicht nur die machthabende sozialdemokratische Partei Pontas, auch die konservative Opposition fordern nun eine haargenaue Untersuchung seitens der staatlichen Wahlkommission und der Staatsanwaltschaft. Ungarn fährt indes fort, in allem eine Verschwörung zu sehen. Die Vorwürfe seien die Rache der RMDSZ (der größten und einflussreichsten Ungarnpartei in Rumänien), für den - sinngemäß - Liebesentzug seitens der Orbánpartei, schließlich sind die Vorwürfe ja auch in einem Medium aufgetaucht, das von der RMDSZ betrieben werde. Der Bericht mit den Vorwürfen sei außerdem von Freedom House Romania finanziert worden, einer NGO aus den USA, finanziert vom dortigen State Department und der französischen Botschaft (lies: linksliberale Weltverschwörung und Ostküstenfinanzoligarchie), lässt Fidesz über die Agentur MTI melden.

Interessant an diesem Fall ist, dass die in Rumänien illegale Finanzierung in Ungarn selbst keine rechtlichen Fragen aufwirft. Zwar stehen die Gewinne der staatlichen Betriebe eigentlich dem Staatshaushalt zu, doch die Praxis, die Profite durch zielgerichtete Vergabe an politisch gewollte Projekte zu minimieren, stößt keinem Staatsanwalt als missbräuchlich auf. Dass die Rechtmäßigkeit des Vorgehens von einem Politiker festgestellt wird, ist ein weiterer Ausweis der Machtanmaßung im Lande.

Fall 7: Dass die Vermischung und Manipulation der Gewalten, vor allem aber der Missbrauch der Ämter zu parteipolitischen Zwecken keine alleinige Erfindung der Rechtskonservativen in Ungarn ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen in einem Geheimdienstskandal zu Zeiten der Vorgängerregierung. Lesen Sie hier.

cs.sz. / m.s. / red.

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