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Regierung von Ungarn präsentiert 5. Verfassungsänderungen

(c) Pester Lloyd / 35 – 2013 POLITIK 30.08.2013

Drei Schritte vor, einen zurück

Regierung von Ungarn präsentiert 5. Verfassungsänderungen

Die ungarische Regierung legte am Donnerstag einen Entwurf für eine erneute Änderung der Verfassung, die fünfte binnen eineinhalb Jahren, vor. Darin reagiert sie in erster Linie auf ausländische Kritik, vornehmlich von EU, Europarat und der dort assoziierten Venedig-Kommission. Durch die vorgeschlagenen „Kompromisse“ will man weiterführendem Zoff mit europäischen Institutionen zuvorkommen und gleichzeitig die eigentlich machtstrategischen Zielsetzungen erhalten.

Nur eine Formalie? Aus der “Ungarischen Republik” wurde Ungarn. Laut Verfassung bleibt sie aber eine Republik. Bleibt sie das? Der Abgleich mit den in den 4. Verfassungsänderungen verübten Attacken auf demokratische Kontrollmechanismen und rechstaatliche Prinzipien zeigt, dass diese Taktik auch aufzugehen scheint und man allmählich darauf gekommen ist, wie man es anstellt, der Demontage der Republik eine international akzeptierte Verpackung zu geben. Dabei kommt der Regierung entgegen, dass die EU auf den Wortlaut ihrer Regularien fixiert ist, weniger auf den Geist und die praktischen Wirkungen von Gesetzen und für den Schutz der Grundwerte (noch) kein wirksamer Schutz- und Kontrollmechanismus existiert.

Geändert werden soll Ende September u.a.:

– das Verbot für die Ausstrahlung von Wahlwerbespots durch kommerzielle TV- und Radiosender wird aufgehoben, allerdings wird die Ausstrahlung nur zugelassen, wenn sie kostenlos ist und „unter gleichen Bedingungen“, sprich paritätischen Werbezeiten, abläuft. Die sonstigen Wahlkampfbeschränkungen bleiben erhalten.

– die Gründung von Religionsgemeinschaften unterliegt nun keiner parlamentarischen Genehmigungspflicht oder Auflagen, die über das normale Vereinsgestz hinausgeht, d.h. alle Menschen gleichen Glaubens können frei „religiöse Gemeinschaften“ bilden. Die mit verschiedenen Benefizen einhergehenden Ein -und Abstufungen (historische Kirchen, anerkannte Reli-Gemeinschaften etc.) bleiben erhalten.

– die Erhebung einer Sondersteuer für die Finanzierung von Kosten, die aus allfälligen Strafen des Verfassungsgerichtes oder Europäischen Gerichtshofes (Originaltext lautete sogar auf “internationale Gerichte”) entstehen, wird aus der Verfassung gestrichen (die Regierung kam auf den Trichter, dass man Steuern auch ohne aufwendige politische Begründungen einfach anheben kann)

– das Recht der Nationalen Gerichtsbehörde (OBH) auf die Verlegung von Gerichtsprozessen an andere außer die gesetzlich zuständigen Gerichte, wird aus der Verfassung gestrichen, allerdings können aus “Kapzitätsgründen” Verfahren von vornherein an andere als die eigentlich zuständigen Gerichte verfügt werden.

– Die Finanzaufsicht PSZÁF geht in der Zentralbank auf, ein Schritt, wie die Regierung betont, der von der EZB begrüßt werde. Die Zentralbank steht unter der Aufsicht eines Fidesz-Ex-Ministers.

Die Vorlage soll Ende September im Parlament vorgelegt werden, die Zustimmung der verfassungsgebenden Mehrheit ist reine Formsache, da diese allein von der Regierungspartei erreicht wird.

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