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180.000: Staatliche „Zwangsarbeit“ in Ungarn auf neuem Rekordhoch

(c) Pester Lloyd / 04 – 2014 NACHRICHTEN 22.01.2014

Mit einer Zahl von über 180.000 Menschen in Kommunalen Beschäftigungsprogrammen im Dezember 2013 hat der Anteil des steuerfinanzierten Ersatzarbeitsmarktes in Ungarn ein neues Rekordhoch erreicht. Die Zahl lag nochmals um 30.000 über dem Vormonat. Fast 5% aller registrierten Beschäftigung fällt mittlerweile auf diese „Közmunka“, deren Teilnehmer im Monat – s o sie Vollzeit arbeiten „dürfen“ – mit rund 170 EUR, knapp dem Doppelten der Sozialhilfe abgespeist werden. Gleichzeitig fallen diese Personen aus der Arbeitslosenstatistik (die in der Privatwirtschaft auf niedrigem Niveau stagniert), erhöhen die Beschäftigtenquote und sind „beaufsichtigt“, was eine zentrale Säule der sog. “ Nationalen Romastrategie “ darstellt.

Nur ein kleiner Teil der Közmunkás befindet sich in Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahmen, die diesen Namen auch verdienen, die meisten verrichten schwere körperliche Arbeit, Fortbildungsmaßnahmen sind meist nur Pseudoveranstaltungen, um die dafür bereitstehenden Gelder unter die „richtigen“ Leute und Firmen zu bringen. Ungefähr jeder Zehnte ist – auf Staatskosten – bei Privatunternehmen beschäftigt, die auf diese Weise zu sklavenbilligen Handlangern kommen, die meisten „arbeiten“ jedoch bei Kommunalbetrieben wie Wasserwerken, Forstbetrieben, der Müllentsorgung etc.

Die Planungen des Innenministeriums, das die Kommunalen Beschäftigungsprogramme überwacht, besagen, dass im Winter weitere 40.000 bis 60.000 Menschen in die Projekte gesteckt werden sollen. Wer sich der Zuteilung, die auch landesweit erfolgen kann, verweigert, wird mit drei Jahren totaler Mittelsperrung bestraft. Bei der Umsetzung werden immer wieder Fälle von amtlich unterstütztem Rassismus bekannt. Die Regierung zieht eine positive Bilanz. Ungarns Innenminister und Großunternehmer Sándor Pintér erklärte, dass das ungarische Modell bald “Norm in ganz Europa” würde.

Warum “Zwangsarbeit”?: Wenn der Staat seinen Menschen das überlebensnotwendige Minimum verweigert und selbst für ein weit darunter liegendes Almosen eine perspektivlose, schwere Vollzeittätigkeit abverlangt, ist das ein klarer gesetzlicher Zwang, also Zwangsarbeit. Die “…” verwenden wir, weil der Begriff Zwangsarbeit mit dem Schicksal von Millionen im Zweiten Weltkrieg verbunden ist, daher ist eine völlige Gleichsetzung unzulässig.

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