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Rassisten als Richter in Ungarn: kein Problem, so lange, sie ihre Meinung nicht öffentlich machen

(c) Pester Lloyd / 23 – 2014 POLITIK 04.06.2014

Der Begriff „Zigeunerkriminalität“ als Teil einer Urteilsbegründung zu verwenden sei „unethisch“, hat der bei der zentralen Richterkammer angesiedelte „Nationale Rat für Richterliche Ethik“ beanstandet. Anlass war ein Urteil der Richterin Erika Mucsi (Foto) am Bezirksgericht in Gyula, in dem sie die Abweisung eines Antrags auf Verbot der uniformierten – offen neonazistisch auftretenden – Bürgerwehr „Zur schöneren Zukunft“ u.a. mit den Worten begründete: „…es kann nicht geleugnet werden, dass ein relativ hoher Anteil der Kriminellen (in diesem Ort, Anm.) von zigeunerischer Herkunft sind. Auch wenn die Schnittmenge von Zigeunern und Kriminellen nicht identisch sind (…) ist es doch gerechtfertigt, die Überschneidungen zwischen beiden Gruppen mit „Zigeunerkriminalität“ als Beschreibung dieser Anomalie zu bezeichnen.“

Das Urteil ließ sich noch in weiteren Abschnitten über die „Wesensart“ der „Zigeuner“ und den Leidesndruck der magayarischen Mehrheit aus und liest sich wie eine juristische Teilinterpretation der Nürnberger Rassengesetze. Interessanterweise finden sich zwischen dem Urteilstext der Richterin Mucsi und einigen Stellen in künftigen Pflichtlehrbüchern ungarischer Schulen erstaunliche Parallelen, wie hier bei Pusztaranger anhand einiger Beispiele nachgelesen werden kann.

Das nicht alle Richter in Ungarn dieserm Welt- und Menschenbild folgen, beweist u.a. Lajos Makai, Präsident der Richtervereinigung, der die Kollegin Mucsi bei der Berufskammer wegen Verletzung des Ethikcodes anzeigte, der u.a. „unparteiisches“ Verhalten abverlangt und es als „ethisch nicht vertretbar“ beschreibt, wenn Richter „ihre persönlichen Ansichten in Urteile“ einfließen lassen. Die Oberste Richterpräsidenten und damit -aufseherin, Tünde Handó, von Fidesz auf neun Jahre nominiert, spielte den Umstand, dass eine offen rassistische Person über Menschen Urteile verfassen darf herunter, sondern verlangt lediglich, dass man als Richter seine persönliche Meinung unterdrückt. Die Frage, ab bzw. bis wann ein Mensch überhaupt noch als Richter über andere Menschen qualifiziert ist, diese Frage wollte sie gar nicht erst aufkommen lassen. Lieber wolle sie, so Handó, einen „neuen Ethikcodex“ entwerfen. Diese „Zehn Gebote in klein“, so Handó wörtlich, sollen noch vor Ende des Jahres erstellt sein und „festlegen, was ein Richter sagen und was er nicht sagen soll.“…

Richterin Mucsi wird übrigens mit einer Ermahnung „bestraft“.

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