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Teilerfolg für Orbán bei EU-Flüchtlingsquote: Keine Strafen für Verweigerer, wenn Umverteilung funktioniert

(c) Pester Lloyd / 46 – 2016 POLITIK 14.11.2016

Der Europäischen Kommission sei es wichtiger, dass die geplante Verteilung von 160.000 bereits in Europa, vornehmlich in Italien und Griechenland befindlichen Flüchtlingen vernünftig abgewickelt werde als dass man stur auf Quoten oder Bestrafung von Mitgliedsländern, die nicht mitziehen wollen, beharre.

Budapest 2015. Ungarische Polizisten machen einer Flüchtlingsfamilie klar, dass hier nicht ihr Platz ist…

Diese Aussage traf, sinngemäß, heute die Kommissionssprecherin Natasha Bertaud. Wenn die Flüchtlinge „ein neues zu Hause“ fänden, sei der Zweck der Maßnahme erfüllt, man könne dann auf Strafmaßnahmen, z.B. gegen Ungarn, die Slowakei, Dänemark oder Österreich verzichten, die sich einer Aufnahme verweigerten. Bis dato hätte man 7.000 Flüchtlinge umverteilt.

Die Kommission geht damit derzeit einen Mittelweg zwischen verpflichtender Flüchtlingsquote, die verbindlich nicht durchsetzbar scheint und völliger Freiwilligkeit, bei der sich wiederum niemand melden würde. Hilfreich dabei: die Umwidmung der für die Türkei gedachten EU-Eingliederungshilfen für Flüchtlinge.

Sollte die EU endgültig auf eine verbindliche Aufnahmequote verzichten (im Falle Ungarns z.B. ging es dabei lediglich um 1.300 Personen) wäre Orbáns bisher erfolglos angestrebte Verfassungsänderung hinfällig. Gleichwohl würde er die Kursänderung Brüssels als seinen Erfolg feiern lassen. Orbán hat angekündigt, die Quote und die „einladende Flüchtlingspolitik“ der EU beim Gipfel am 15. und 16. Dezember „endgültig von der Agenda“ nehmen zu lassen, notfalls würde er die Kommission auch ( ein weiteres Mal) verklagen .

Klar ist aber auch, dass Ungarn mittelfristig einen Preis für seine mangelnde Solidarität zahlen wird müssen.

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