(c) Pester Lloyd / 11 – 2011 POLITIK 14.03.2011
Die „private“ Veröffentlichung von Akten des Innenministierums im Internet über 550 Gehemdienstmitarbeiter aus der Kádárzeit hat bereits zu Kündigungen im diplomatischen Korps Ungarns geführt. Am Freitag wurde eine Anweisung des ungarischen Außenminister János Martonyi bekannt, wonach sieben Diplomaten bzw. Mitarbeiter im Außenministerium fristlos entlassen worden sind, weil „sie als Agenten des Geheimdienstes in der kommunistischen Ära identifiziert“ wurden. Staatssekretär Zsolt Németh gab dabei ganz offen zu, dass man die Ermittlungen nur auf die im Internet frei zugängliche Datenbank eines privaten Vereins stützte, der nicht unbedingt auf legalem Wege an die Akten gekommen ist. Weder in diesem Ministierum noch generell gibt es eine systematische Überprüfung, noch ein rechtsstaatliches Verfahren. Die jetzigen Kündigungen konnten aufgrund eines noch in Kraft befindlichen Gesetzes ausgesprochen werden, das die Entfernung von öffentlich Bediensteten ohne jegliche Begründung ermöglicht. Das Verfassungsgericht hat dieses GEsetz war für ungültig erklärt, doch erst ab 1. Mai.
Der Vorfall wirft ein beredtes Licht auf den chaotischen und selektiven Umgang mit der Vergangenheit und den Stasiakten in Ungarn. Nachdem die Regierungen beider politischen Hauptlager zwanzig Jahre lang dafür gesorgt hatten, dass der wichtigste Teil der Aktenbestände geheim und sogar in Händen der Geheimdienste selbst bleibt, hatte die Orbán-Regierung kürzlich eine „Freigabe“ der Akten verfügt. Jeder könne seine Akte abholen und damit machen was er will, lautete die Devise, der noch eine entsprechende Gesetzgebung folgen soll. Nach der Wende kursierten immer wieder Spitzel-Listen in Medien und im Internet, darauf fanden sich naturgemäß Angehörige aller politischen Lager, einschließlich der Kirche. 550 Stasi-Mitarbeiter in Ungarn geoutet (mit Link zur Datenbank) (550 Ex-Geheimdienstmitarbeiter in Ungarn geoutet)
Keine Kündigung ohne Begründung
Ungarisches Verfassungsgericht kippt wieder ein Gesetz der Regierung
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