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Ungarn sichert sich gegen EU-Rechtsprechung ab

(c) Pester Lloyd / 47 – 2011 NACHRICHTEN 25.11.2011

Ungarn sichert sich gegen EU-Urteile ab Ein neuer Gesetzesentwurf im Rahmen der „vorübergehenden Maßnahmen zur Ungarischen Verfassung“ legt fest, dass Steuerzahler künftig bei einer dem Staat auferlegten Geldbuße eine Spezialsteuer, oder auch „Spende“, zu entrichten haben. Dies geschieht, sollte die Zahlungsforderung vom Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof stammen und Ungarn dafür kein Budget vorweisen können. János Lázár, Fraktionschef der FIDESZ, erklärte am Montag, dass solcherlei Strafzahlungen „von der Gesellschaft als Ganzes mitgetragen werden müssen“.

Der Mechanismus soll solange greifen, bis der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP unter 50% liegt, wie es die Verfassung vorschreibt. Genau dies ist auch die Benchmark, die das Verfassungsgericht wieder in seine Rechte bezüglich des Budgets einsetzt. Ungarns Verschuldungsrate belief sich im dritten Quartal diesen Jahres bereits auf 82% im Verhältnis zum BIP, was, mit Ausnahmen von Anfang 2009 und dem zweiten Quartal 2010, Mitte der 1990er das letzte Mal vorkam.

Der Gesetzentwurf sichert die ungarische Regierung gegen eine mögliche Verurteilung durch das Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof ab, welche Ungarn höchstwahrscheinlich eine Strafe von über 200 Mrd Forint für den Steuerzuschlag auf die Telekom-Steuer auferlegen wird. Diesen befand die Europäische Kommission letzten Monat rechtwidrig zum EU-Gesetz und forderte Ungarn auf, diese zurückzunehmen.

Kurz danach verlautbarte Orbáns Pressesprecher Péter Szijjártó, dass Ungarn keinen Grund hat die Steuer im Telekommunikationssektor zurückzunehmen und dass man bereit ist, die Sache vor dem Europäischen Gerichtshof auszutragen. Lázár antwortete auf die Frage, wer die Konsequenzen einer möglichen Strafzahlung tragen müsse, mit den Worten „selbstverständlich jeder“. Anfang des Jahres wurde Ungarn bereits eine Rückzahlung von 250 Mrd Forint auferlegt , welche aus rechtswidrigen Mehrwertsteuereinnahmen stammten. Der Betrag wurde aus der staatlichen Rentenkasse bezahlt, aber künftig wolle Ungarn derlei Summen nicht mehr völlig aus der Staatskasse abschöpfen müssen. Dafür darf das Volk nun per Gesetz in Zukunft „spenden“.

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