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Ungarisches Verfassungsgericht verbietet Referendum für Rente ab 40 Arbeitsjahren

(c) Pester Lloyd / 38 – 2015 POLITIK 21.09.2015

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Das ungarische Verfassungsgericht hat ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Abhaltung eines Referendums, das die für Frauen nach 40 Arbeitsjahren asuzahlbare volle Rente auch für Männer erzwingen will. Bereits am vorigen Dienstag erklärten die Verfassungsrichter, dass ein Referendum zu dieser Frage nicht abgehalten werden darf. Damit muss das Oberste Gericht den Fall neu behandeln und den verfassungsrechtlichen Bedenken folgen.

Eine genaue Urteilsbegründung steht noch aus, das Verfassungsgericht veröffentlichte seine Entscheidung jedoch bereits, weil die Initiatoren – aufgrund der Genehmigung des Referendums – bereits mit der Sammlung der notwendigen 200.000 Unterstützerunterschriften begonnen hatten. Diese wollen damit jedoch fortfahren. Das Oberste Gericht hatte zuvor eine Ablehnung des Nationalen Wahlkomitees überstimmt, woraufhin mehrere Fidesz-nahe Organisationen Einspruch beim Verfassungsgericht einlegten.

Die Initiative wird sowohl von mehreren Gewerkschaften sowie der linken wie der extrem rechten Opposition, von MSZP bis Jobbik mitgetragen und stellt eine große politische sowie – im Erfolgsfalle – fast nicht zu bewältigende budgetäre Herausforderung für die Regierung dar. Hier mehr dazu. Die Befürworter mahnen gleiches Recht für alle an, es könne nicht sein, dass „die Regierung will, dass Männer arbeiten müssten bis sie tot umfallen und nicht auch ihre letzten Lebensjahre genießen dürften.“ Der Regierung hält man vor, die einkassieren privaten Rentenbeiträge in Höhe von rund 10 Mrd. EUR zweckentfremdet verwendet zu haben. Diese wiederum sprach davon, dass die Rente für alle empfindlich gekürzt werden müsse, sollte das Referendum Erfolg haben.

Das ungarische Verfassungsgericht ist seit ca. 2 Jahren mehrheitlich mit Fidesz-nahen Richtern besetzt, allerdings von den Kompetenzen schon so zu Recht gestuzt, dass es ohnehin meist wirkungslos blieb, weil es die großen rechtsstaatlichen Fragen gar nicht mehr angehen darf. Es verteidigt zudem eine Verfassung, die in vielen Passagen in sich Verstöße gegen Grundrechte enthält und mehr einem Parteiprogramm, denn einem Grundgesetz ähnelt.

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