Am 4. November will die Regierung Magyar ein zentrales Wahlversprechen einlösen: die Veröffentlichung der Agentenakten der sozialistischen Diktatur. Was tatsächlich online geht, was gesperrt bleibt - und wie Ungarn im Vergleich zu Deutschland, Polen und Tschechien dasteht.
Budapest. Am 4. November soll in Ungarn ein digitales Portal online gehen, auf dem die Agentenakten der sozialistischen Diktatur zugänglich werden. Ministerpräsident Péter Magyar kündigte an, an diesem Tag würden die „ügynökakták“ der sozialistischen Diktatur veröffentlicht - die Akten über Netzwerkpersonen und Mitarbeiter der früheren Staatssicherheit. „Verspätet, schwer und sensibel“ nannte er das Thema in einer Nachricht auf Facebook; ohne diese Auseinandersetzung gebe es „nincs rendszerváltás“, keinen vollendeten Regimewechsel. Das Parlament beschloss im September mit 149 Ja‑Stimmen ohne Gegenstimme - bei 35 Enthaltungen - ein neues Regelwerk zu den Staatssicherheitsakten. Ziel laut MTI: eine breitere Kenntnis der Unterlagen der kommunistischen Diktatur, vereinfachte Dateneinsicht, mehr Rechte für Betroffene und Angehörige. Ursprünglich war der Start symbolträchtig für den Vorabend des Jahrestages des Aufstands von 1956 vorgesehen, nun wurde auf den 4. November verschoben - mit dem Hinweis, für die Vorprüfung und die technische Vorbereitung werde mehr Zeit benötigt.
Was am 4. November wirklich online geht
Hinter der politischen Ankündigung steht ein umrissener erster Schritt. Nach Angaben des Historischen Archivs der Staatssicherheitsdienste (ÁBTL), zuständig für die Unterlagen von der Nachkriegszeit bis 1990, und entsprechenden Interviews mit dessen Direktor Cseh Gergő Bendegúz werden mit dem Portal nyitottaktak.hu vor allem Register und Karteien zugänglich: die „hálózati kartonok“ mit den Personal‑ und Deckdaten von Offizieren und inoffiziellen Mitarbeitern, Rekrutierungs‑ und Registrierungsjournale sowie die digitalisierte Magnetband‑Datenbank der 1970er und 1980er Jahre. Diese Datensätze betreffen Zehntausende Personen: je nach Quelle ist von mindestens 55.000 bis zu 80.000 Netzwerkpersonen die Rede - hauptamtliche Mitarbeiter, Informanten, Kontaktleute und Rekrutierungsziele der Dienste von der ÁVH der späten 1940er Jahre bis zu den Innenministeriumsabteilungen BM III kurz vor 1990. Wer selbst überwacht wurde, soll leichter erfahren können, welche „hálózati személyek“ und hauptamtlichen Mitarbeiter in den Akten als Bearbeiter erscheinen; wer in den Karteien als Zuträger geführt wurde, wird mit bürgerlichem Namen auffindbar. Noch nicht dabei sind die umfangreichen operativen Bestände. Die operativen Personen‑ und Vorgangsakten mit Berichten, Observationsprotokollen und internen Bewertungen sollen nach heutigem Stand erst in einer zweiten Phase folgen, für die als grober Zielpunkt Ende Februar 2027 genannt wird. Für den 4. November ist vorrangig der Zugang zu Registern und Namensverzeichnissen angekündigt.
Der bisherige gesetzliche Rahmen bildet dafür den Ausgangspunkt. Das ÁBTL ist seit 2003 als Spezialarchiv für die Unterlagen bis 1990 zuständig; das damalige Gesetz verankerte das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“: Betroffene und ihre Rechtsnachfolger können Einsicht in alles verlangen, was die Staatssicherheit über sie gesammelt hat. Forscherinnen und Forscher dürfen personenbezogene Daten im Lesesaal nutzen, gestützt durch das allgemeine Informations‑ und Datenschutzrecht und die EU‑Datenschutzgrundverordnung. Neu ist, dass diese Einsicht nicht mehr nur individuell und im Archiv, sondern in großem Umfang online stattfinden soll. Die Regierung nennt auf ihrer Plattform als Ziel, die Vergangenheit möglichst umfassend erkennbar zu machen - bei Schutzklauseln für „valóban érzékeny személyes adatok“, also wirklich sensiblen personenbezogenen Daten. Konkrete Kategorien, die dauerhaft geschwärzt oder anonymisiert bleiben sollen, werden bislang nur abstrakt benannt. Klar ist, was nicht betroffen ist: Akten der demokratischen Geheimdienste nach 1990 gehören nach den vorliegenden Texten nicht zur Öffnung.
Die Lücken sind Teil der Geschichte
Selbst mit maximaler juristischer Öffnung bleibt der Bestand brüchig. Archivhistoriker verweisen seit Jahren darauf, dass ein erheblicher Teil der ungarischen Staatssicherheitsakten vernichtet wurde oder bis heute bei den Nachrichtendiensten liegt. Das Faktencheck‑Portal Lakmusz zitierte im Frühjahr 2026 Experten des ÁBTL mit der Feststellung, eine vollständige Rekonstruktion der Agentennetze sei unmöglich - auch wegen der materiellen Lage der Quellen. Hinzu kommt die Unschärfe der überlieferten Kategorien. Karteien verzeichnen auch bloße Rekrutierungsversuche oder abgebrochene Kontakte, die dennoch als „Netzwerkpersonen“ geführt wurden. Archivmitarbeiter und externe Fachleute warnen darum vor der Illusion, es handle sich um eine einfache Liste von Täterinnen und Tätern. Die ungarische Diskussion wiederholt damit ein Motiv, das aus der deutschen und tschechischen Aufarbeitung vertraut ist: Wer die Archive öffnet, erhält nicht automatisch Klarheit, sondern zunächst einen großen Bestand an schwer interpretierbaren Spuren.
Deutschland, Polen, Tschechien - drei verschiedene Modelle der Aufarbeitung
Im europäischen Vergleich wurden andere Archive früher geöffnet. Deutschland regelte die Stasi‑Unterlagen bereits 1991 in einem eigenen Gesetz, schuf mit dem Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi‑Unterlagen - heute als Stasi‑Unterlagen‑Archiv Teil des Bundesarchivs - eine eigenständige Institution und definierte vier Säulen: persönliche Akteneinsicht, Überprüfung von Amts‑ und Funktionsträgern, Unterstützung der Strafverfolgung, historische Aufarbeitung. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurden seit 1992 über drei Millionen Anträge auf persönliche Akteneinsicht gestellt, und bis 2006 gingen bereits rund 1,7 Millionen Überprüfungsanfragen zu Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes ein. Polen wählte einen anderen Weg. Das Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) bündelt Archive, Strafverfolgung und Lustration. Wer bestimmte öffentliche Ämter anstrebt und vor dem 1. August 1972 geboren ist, muss eine Lustrationserklärung abgeben; das zugehörige Büro prüft diese anhand der Geheimdienstakten. Falsche Angaben - die „Lustrationslüge“ - führen zu mehrjährigen Verboten, öffentliche Ämter auszuüben. Tschechien führte schon 1991 Lustrationsgesetze ein, die auf der Registrierung in den StB‑Unterlagen beruhten und den Zugang zu hohen Staatsämtern beschränkten. Später entstand mit dem Institut für das Studium totalitärer Regime (ÚSTR) eine Forschungseinrichtung mit Archivzugang, die die Bestände der Staatssicherheit wissenschaftlich erschließt und vermittelt. In Ungarn gibt es mit dem ÁBTL ein Spezialarchiv und die individuelle Akteneinsicht, aber keine eigenständige Behörde mit einem Mandat zur systematischen Überprüfung von Amts‑ und Funktionsträgern nach Vorbild der deutschen oder polnischen Modelle. Die nun anstehende Öffnung der Register erweitert vor allem den allgemeinen Zugang zu Namen und Strukturen der historischen Staatssicherheit.
Belastungsprobe für Gegenwart und Archive
Für das ÁBTL bedeutet der 4. November eine Belastungsprobe. Die Behörde verfügt über eine zentrale elektronische Datenbank, Online‑Recherchestrukturen und laufende Digitalisierungsprojekte und diskutiert nach eigenen Angaben auch den Einsatz von KI‑Methoden zur Erschließung. Konkrete Kennzahlen - Personalstärke, Digitalisierungsstand, zusätzliche Mittel für die neue Offenlegung - veröffentlichen weder Regierung noch Archiv. Mit der Veröffentlichung werden die Karteien der ÁVH und der BM‑Abteilungen Namen aus der späten Kádár‑Zeit sichtbar machen, aber auch Biografien, die bis in die Gegenwart reichen. Péter Magyar hat die Öffnung zu einer Voraussetzung für einen vollendeten Regimewechsel erklärt. Gleichzeitig bleibt die Quellenlage lückenhaft und schwer zu lesen. Welche politischen und gesellschaftlichen Folgen daraus entstehen, hängt nicht nur von den Akten selbst ab, sondern auch von der Art und Weise, wie sie ausgewertet und veröffentlicht werden.
Quellen: MTI, lakmusz.hu, Bundesarchiv / bpb
Photo: Gebäude des Historischen Archivs der Staatssicherheitsdienste in der Eötvös utca in Budapest, das die früheren Unterlagen der ungarischen Staatssicherheit verwahrt, Globetrotter19 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
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