(c) Pester Lloyd / 37 – 2014 KURZMELDUNGEN — gesammelte Meldungen dieser Woche aus dem Archiv.
Ungarischer Minister zu "Anti-Sanktions"-Gesprächen in Russland
09.09.2014 · Politik
Während sich die EU und Russland mit immer neuen Sanktionen belegen bzw. drohen, reiste der ungarische Außenminister Sándor Fazekas am Montag nach Moskau, um mit seinem russischen Amtskollegen Nikolai Fedorow Möglichkeiten der Umgehung des Einfuhrstopps für eine Reihe von Lebensmitteln und Agrarprodukten nach Russland zu besprechen. Wirtschaftsminister Varga hatte die „Umgehung“ der Sanktionen, wenn nötig „über Dritte“ wörtlich als Möglichkeit angesprochen.
Laut amtlicher Mitteilung von MTI waren sich Fazekas und Fedorow „darin einig, dass der Konflikt in der Ukraine nicht durch Sanktionen, sondern nur durch Verhandlungen gelöst werden kann.“ Desweiteren sprach man sich für den Ausbau der Agrar-Kooperation und des Handels „auf allen Gebieten“ aus, vor allem veternäre Zusammenarbeit, Technologietransfer und Agrotourismus wurden als lohnenswerte Bereiche genannt. Ungarn wolle seine „Beziehungen zu Russland nicht durch den Streit mit der EU beeinflussen lassen“, ließ Fazekas vermelden und kündigte an, dass sich Ende September das gemischte ungarisch-russische Wirtschaftskomitee treffen wird, das konkrete Schritte zur Schadensbegrenzung setzen soll.
Wie Orbán Ungarn durch die Ukraine-Krise schaukelt
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Europäischer Gerichtshof bestätigt Urteil gegen Diskriminierung von Religionsgemeinschaften in Ungarn
10.09.2014 · Politik
Die “Heilige Rechte”, gemeint die vermeintliche rechte Hand von Staatsgründer István I. Um “heilige Rechte” gehts der “heiligen Rechten” in Ungarn auch im Zusammenhang mit den Kirchenzulassungen. Der EGMR fordert nun gleiche Rechte für alle, das ist ihm “heilig”. /Wortspiele aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Einspruch der ungarischen Regierung gegen ein Urteil das 2011 beschlossene Kirchengesetz betreffend, abgewiesen und damit eine bestehende Diskriminierung von neun Religionsgemeinschaften beim Grundrecht auf Vereinigung und Versammlung bestätigt. Deren Status als „Kirche“ – auch mit den einhergehenden Förder- und Steuerprivilegien – war durch das neue Gesetz aberkannt worden , für den EGMR ein Bruch internationaler Verpflichtungen Ungarns.
Der ungarische Staat muss nun einen Schadensersatz mit den betroffenen Religionsgemeinschaften aushandeln. Auch das ungarische Verfassungsgericht hatte das Gesetz zuvor annulliert , allerdings sind die wichtigsten Bestandteile desselben mittlerweile in die Verfassung gehievt und somit der Bewertung durch die Verfassungsrichter entzogen worden. Die ungarische Regierung beharrt darauf, dass nur sog. „historische Kirchen“ das Recht der höchsten Privilegienstufe haben sollen. red
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