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Österreich und Ungarn steuern auf neuen Bodenkonflikt zu

(c) Pester Lloyd / 53 – 2013 NACHRICHTEN 30.12.2013

Der neue österreichische Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter von der ÖVP will sich alsbald mit seinem ungarischen Amtskollegen Sándor Fazekas treffen, um die Auswirkungen des neuen ungarischen Bodengesetzes auf die Interessen von in Ungarn tätigen österreichischen Landwirten zu besprechen. Unter dem seit 15. Dezember in Kraft befindlichen Gesetz können EU-Ausländer in Ungarn grundsätzlich nicht mehr als 1 ha Land pachten oder erwerben. Darüber hinausgehender Landbesitz ist nur unter einer Vielzahl von Vorbedingungen, also nur theoretisch möglich (siehe hier).

Sorgen bereitet der österreichischen Seite jedoch vor allem der sogenannte „Kampf gegen Bodenspekulanten“, d.h. die Rückabwicklung von Taschenverträgen, bei der österreichische oder andere ausländische Landwirte über ungarische Strohmänner Zugriff auf ungarische Acker- und Nutzflächen haben. Diese Konstrukte sind illegal, allerdings unterliegt die Feststellung der Unrechtmäßigkeit und die Rückabwicklung (Enteignung) dieser Taschenverträge unter rechtsstaatlich zweifelhaften Methoden vollführt. So wurde ein Gesetz geschaffen, dass Staatsanwälten die rechtliche Bewertung überlässt und Richter nur noch zur Bestätigung von Rückabwicklungen hinzuzieht. Außerdem könnten bis zu 200 rechtmäßige österreichische Landpächter zum Mai kommenden Jahres mit der vorfristigen Aufkündigung ihrer Pachtverträge konfrontiert werden, eine Klausel im neuen Bodengesetz sieht die vorfristige Übernahme an Ausländer verpachteter Flächen durch den staatlichen Bodenfonds und die Neuausschreibung vor, von der in den letzten Jahren vor allem a ber Fidesz-Seilschaften profitierten .

Bereits in den Vorjahren kam es zu etlichen juristischen Streitfällen, bei der ausländische Landwirtschaftsbetriebe und Bauern um ihren Besitzstand und ihre Geschäftsgrundlage gebracht worden sind, dabei längst nicht nur solche, die sich auf die illegalen Taschenvertragskonstruktionen einließen. Hier einige Beispiele und Hintergründe zum neuen Bodenrecht. red.

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