(c) Pester Lloyd / 34 – 2012 NACHRICHTEN 25.08.2012
Das Bezirksarbeitsgericht Zalaegerszég hat hinsichtlich der unrechtmäßigen Zwangspensionierung von Richtern vor dem 70. Lebensjahr einen Präzedenzfall geschaffen und die Kündigung einer 62jährige Richterin aus diesem Grund kassiert. Die Klägerin ist damit wieder in Amt und Würden an ihrer Arbeitsstelle am Gericht in Kaopsvár
Das Urteil war, trotz eines vorherigen Spruches des Verfassungsgerichtes, nötig geworden, weil die Verfassungswächter zwar das Gesetz über Zwangspensionierung als nicht verfassungskonform annullierten, dabei aebr erklärten, dass dies nicht automatisch die Aufhebung der Kündigungen nach sich ziehe. Diese müsste durch ordentliche Gerichte erfochten werden. Dazu: Höchstrichterliche Abfuhr: Verfassungsgericht von Ungarn annulliert Zwangspensionierung von Richtern Der Präzedenzfall, so er rechtlich Bestand hat, dürfte die Reinstallierung von rund 300 bereits gekündigten Richtern jedoch beschleunigen. Rund 150 von ihnen haben bereits Klage erhoben. Die Rechtsabteilung der Regierung hat noch nicht entschieden, ob sie in Berufung geht, dazu bleiben 15 Tage ab dem Urteil.
Justziministerium Navracsics kommentierte das Urteil wieder auf seine Weise. Er werde der Problematik mit einer „legislativen Lösung“ zu Leibe rücken. Das „könne ein Kompromiss“ mit den Richtern sein oder auch eine Einbindung der Pensionierung ab 62 in ein „Kardinalsgesetz“. Damit wäre sie Teil der Verfassung und könnte nicht mehr vom Verfassungsgericht bemängelt werden. Ein klassisches Vorgehen dieser Regierung. Allerdings steht wegen selber Sache noch ein Eilverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof aus. Der Chef des ungarischen Verfassungsgerichtes erinnerte die Regierung kürzlich daran, dass Urteile seines Hauses keine Vorschläge, sondern rechtlich bindend seien.
Die Regierung argumentiert, dass es sich bei der Zwangspensionierung um eine Rentenreform handelt. Offensichtlich geht es jedoch um die Besetzung frei werdender Stellen mit regimetreuen Richtern, wie auch die Schaffung von Kurie sowie die Besetzung und Kompetenzen der für Personalfragen wichtigen Richterkammer mit einer parteinahen Präsidenten belegten.
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