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Rache für Einreise-Sanktionen? Ungarn straft US-Tabakunternehmen mit Sondersteuer ab, zweites Tabakhandelsmonopol kommt

(c) Pester Lloyd / 47 – 2014 WIRTSCHAFT 16.11.2014

Die ungarische Regierung wird Hersteller von Tabakprodukten mit einer „einmaligen Gesundheitsabgabe als „Beitrag für die gesellschaftlichen Kosten des Rauchens“ belasten, wie aus einer der vielen kurzfristigen Gesetzesänderungsvorschläge im Umfeld des Haushaltes 2015 hervorgeht. Die Abgabe wird nach Umsatzhöhe gestaffelt, in Summe sollen so ungefähr 30 Mio. EUR zusätzlich eingenommen werden. Die Hersteller reagierten umgehend und kündigten an, dass sich dadurch die Preise für Tabakwaren spürbar erhöhen werden, es sich letztlich nur um einer weitere Verbrauchssteuer handelt.

Unternehmen mit Umsätzen bis 30 Mrd. HUF müssen 0,2% auf alle Umsätze, jedoch nicht weniger als 30 Mio. HUF entrichten, für Umsätze zwischen 30 und 60 Mrd. HUF werden 2,5% fällig, darüber 4,5%. Die Abgabe soll einmalig stattfinden und ist, so berichten Journalisten von portfolio.hu unter Bezugnahme auf „regierungsnahe Quellen“, als Strafmaßnahme gegen die US-Vorwürfe der Korruption und des Amtsmissbrauches im Tabakhandel gedacht, die u.a. zu den Einreiseverboten führten. Rund die Hälfte des Steueraufkommens, also ca. 15 Mio. EUR wird allein vom US-Unternehmen Philip Morris erbracht werden müssen. Sollten die USA an ihren „unbewiesenen“ Korruptionsvorwürfen festhalten, könnte die Einmaligkeit der Steuer nochmals überdacht werden. Ein zweiter Gesetzentwurf sieht, nach der skandalösen Einführung eines staatlichen Einzelhandelsmonopols für Tabakwaren (das bald um Alkoholika erweitert wird), auch ein Monopol für den Groß- und Zwischenhandel vor, so wie man das soeben auch für den Pharmahandel ankündigte.

Dabei soll ein vom Staat lizensiertes Unternehmen das alleinige Recht erhalten die „Nationalen Tabakläden“ zu beliefern und die Hersteller verpflichtet werden, ihre Waren ausschließlich an das betreffende Unternehmen zu verkaufen, das je ein Lager in jedem Komitat errichten muss. Eine „nicht öffentliche“, auf „Einladung“ basierende Ausschreibung soll die Lizenzvergabe regeln, die Konditionen sind so zugeschnitten worden, dass praktisch nur ein ungarisches Unternehmen zum Zuge kommen kann, eines mit den besten Verbindungen zu Kanzler Lázár, dem „Erfinder“ des Tabakhandelsmonopols. So wurden von vornherein alle Unternehmen ausgeschlossen, die in den letzten Jahren eine Wettbewerbsstrafe erhielten, das Wettbewerbsamt sorgte bereits dafür, dass dies nur Unternehmen in ausländischem Besitz betraf. Der staatlich lizensierte Zwischenhändler kann, nach groben Schätzungen von Branchenkennern, mit jährlichen Reingewinnen von ca. 10-15 Mio. EUR rechnen und stellt damit also eine weitere Versorgungsmaßnahme für Fidesz-nahe Günstlinge dar. Auch die Belastungen durch die o.g. Einmalsteuer würden so mehr als kompensiert. red.

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