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Schwedische Europaministerin fordert Sanktionssystem gegen europa- und demokratiefeindliche Regierungen wie in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 33 – 2014 POLITIK 14.08.2014

Die schwedische Europaministerin Birgitta Ohlsson hat die EU in einem Zeitungsartikel dazu aufgerufen, Mitgliedsländer, die sich nicht an die „Ideale der Gemeinschaft“ halten, mit Sanktionen zu belegen. Dazu sollen „das Einfrieren oder die Kürzung von EU-Fonds“ für solche Länder gehören. Die Ministerin von der liberalen Partei „Folkpartiet liberalerna“, die sich in einer bürgerlichen Vier-Parteien-Koalition „Allianz für Schweden“ befindet, nahm in ihrem Beitrag für das „Aftonbladet“ konkret Bezug auf Ungarn und die international viel beachtete Rede von Premier Orbán am 26. Juli in Rumänien .

In dieser stellte der ungarische Premier das Modell des „neuen Ungarn“ als das eines „illiberalen Staates“ und einer „Arbeitsgesellschaft“ den „liberalen Demokratien“ und „gescheiterten Wohlfahrtsstaaten“ gegenüber, nichtdemokratische Länder wie China bezeichnete er als „Erfolgsmodelle“. Ohlsson zeigte sich vor allem darüber besorgt, dass Orbán NGO´s, die sich für Menschen- und Bürgerrechte, feministische Themen oder gegen Rassismus und Korruption engagieren, als „Agenten ausländischer Interessen“ bezeichnet und gegen sie vorgeht. Den neuen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker forderte sie auf, diese Angelegenheit sehr ernst zu nehmen und diesen „wachsenden Trend“ in der EU durch entsprechende Vorschläge umzukehren.

Bereits im April 2013 starteten die Außenminister der Niederlande, Dänemarks, Finnlands und Deutschlands eine Initiative zum wirksameren Schutz der Grundwerte in der EU . Als Grundlage dafür sollte nach ihren Vorstellung ein ähnliches Monitoring-System für die in Artikel 2 des Lissabon-Vertrages beschriebenen Grundwerte dienen, wie es für die anderen EU-Regularien, insbesondere den Binnenmarkt bereits existiert und das ein mehrstufiges Verfahren bis hin zur gerichtlichen Verurteilung von Mitgliedsländern bei Verstößen kennt sowie entsprechende Sanktionierungen vorsieht. Am Ende eines solches Verfahrens müsste dann auch die Möglichkeit eines Verfahrens nach Artikel 7 stehen können, das bis zum Entzug der Stimmrechte für das betreffende Mitgliedsland führen könnte. Die Initiative, bei der ebenfalls Ungarn und die dortigen 4. Verfassungsänderungen der Anlassgeber waren, liegt – aufgrund der EU-Wahlen und auch wegen größerer Verwerfungen (Ukraine) – bis dato auf Eis. Ernst gemacht in Sachen Mitteleinfrierung hat bisher lediglich das Nicht-EU-Mitglied Norwegen.

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