Mit der 17. Verfassungsänderung endet das Mandat des Staatspräsidenten. Fidesz reagiert mit apokalyptischer Rhetorik, während die neue Regierung von einem Neubeginn spricht.
Budapest. Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat am Samstag die 17. Änderung des Grundgesetzes unterzeichnet – und damit jene Verfassungsänderung in Kraft gesetzt, die sein eigenes Mandat mit Ablauf des 19. Juli beendet – sein anfänglicher Widerstand gegen die Absetzung ist damit beendet. Bereits ab Mitternacht übernimmt Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer kommissarisch das Amt. Innerhalb von 30 Tagen muss das Parlament einen neuen Staatspräsidenten wählen.
Sulyok machte unmissverständlich deutlich, dass er die Verfassungsänderung inhaltlich für rechtsstaatlich hochproblematisch hält. Die Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts begrüße er zwar, die Beschränkung des Wahlrechts sowie die gezielte Entfernung einzelner Amtsträger durch ad personam formulierte Verfassungsbestimmungen verletzten jedoch Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Gleichwohl habe er keine verfassungsrechtliche Möglichkeit gehabt, die Novelle aus inhaltlichen Gründen zurückzuweisen. Seine Unterschrift sei daher eine verfassungsrechtliche Pflicht – nicht Zustimmung.
In einer ungewöhnlich scharfen Erklärung sprach Sulyok von einem „schändlichen historischen Beispiel des Missbrauchs politischer Macht“. Die Änderung markiere einen Bruch der ungarischen Verfassungsdemokratie und füge ihren Grundprinzipien „tiefe Wunden“ zu.
Ministerpräsident Péter Magyar erklärte dagegen, mit Sulyoks Unterschrift sei „das letzte Hindernis“ für den institutionellen Neustart beseitigt. Das Verfassungsgericht werde von politischem Einfluss befreit, die richterliche Selbstverwaltung gestärkt und die Grundlage für eine Behörde zur Rückgewinnung veruntreuten Staatsvermögens geschaffen. Zugleich kündigte Magyar eine öffentliche Debatte über die Wahl des nächsten Staatsoberhaupts sowie die Ausarbeitung einer neuen Verfassung unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung an.
Fidesz reagierte mit dramatischen Worten. Die Partei sprach von „offener Tyrannei“ und behauptete, Sulyok sei durch politischen Druck „willkürlich aus dem Amt entfernt“ worden – ein Vorgang ohne Beispiel seit den „dunkelsten Diktaturen“. Parteichef Viktor Orbán erklärte auf Facebook, „der letzte Schutzwall“ sei gefallen.
„Wenn das mit dem Präsidenten geschehen kann, ist niemand mehr sicher. Gott schütze Ungarn.“
Die Wortwahl ist bemerkenswert – es war dieselbe Fidesz-Mehrheit, die 2011 das heutige Grundgesetz verabschiedete, 2024 Tamás Sulyok selbst ins Präsidentenamt wählte und in den vergangenen 16 Jahren insgesamt 17 Verfassungsänderungen beschloss.
Chronologie
- 13. Juli 2026: Das Parlament verabschiedet die 17. Verfassungsänderung, die unter anderem die vorzeitige Beendigung des Mandats des amtierenden Staatspräsidenten vorsieht.
- 19. Juli: Tamás Sulyok unterzeichnet die Novelle trotz massiver verfassungsrechtlicher Einwände und ordnet ihre Verkündung an.
- 20. Juli, 0.00 Uhr: Das Mandat Sulyoks endet automatisch. Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer übernimmt kommissarisch die Amtsgeschäfte.
- Innerhalb von 30 Tagen: Das Parlament muss einen neuen Staatspräsidenten wählen.
Quellen: MTI.hu
Photo: MTI






