(c) Pester Lloyd / 08 - 2011
NACHRICHTEN 03.03.2011
Ungarn schreibt Schuldengrenze in die Verfassung
Ein Mitglied der Regierungsfaktion des Fidesz hat am Mittwoch die für die Verfassung
vorgesehene "Schuldengrenze" des Staates präzisiert. Demnach soll im Grundgesetz verankert werden, dass die öffentliche Verschuldung nicht 50% der nationalen
Wirtschaftsleistung (BIP) übersteigen darf. Die neue Verfassung soll schon zu Ostern verabschiedet werden und 2012 in Kraft treten, was allerdings eine Übergangsregelung bei
den Schulden erfordert, denn noch bewegt sich die öffentliche Schuldenquote bei rund 80%, sie soll Ende 2014 70, besser noch 65% erreichen. Der Abgerodente Gergely Gulyás rechnete
selbstbewusst vor, dass es von 2014 an noch weitere vier Jahre brauche, um die 50% zu erreichen, zumal "ein massives Wirtschaftswachstum zu erwarten" ist. Sollte dann später
die Gefahr bestehen, dass man die 50%-Quote wieder überschreiten könnte, würden Mechanismen (wie Ausgabenstopps etc.) in Kraft treten, die das verhindern. "Ungarn kann
so sogar Budgetüberschüsse" erarbeiten, euphorisiert sich der Abgeordnete.
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