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(c) Pester Lloyd / 08 - 2011  NACHRICHTEN 03.03.2011

 

Ungarn schreibt Schuldengrenze in die Verfassung

Ein Mitglied der Regierungsfaktion des Fidesz hat am Mittwoch die für die Verfassung vorgesehene "Schuldengrenze" des Staates präzisiert. Demnach soll im Grundgesetz verankert werden, dass die öffentliche Verschuldung nicht 50% der nationalen Wirtschaftsleistung (BIP) übersteigen darf. Die neue Verfassung soll schon zu Ostern verabschiedet werden und 2012 in Kraft treten, was allerdings eine Übergangsregelung bei den Schulden erfordert, denn noch bewegt sich die öffentliche Schuldenquote bei rund 80%, sie soll Ende 2014 70, besser noch 65% erreichen. Der Abgerodente Gergely Gulyás rechnete selbstbewusst vor, dass es von 2014 an noch weitere vier Jahre brauche, um die 50% zu erreichen, zumal "ein massives Wirtschaftswachstum zu erwarten" ist. Sollte dann später die Gefahr bestehen, dass man die 50%-Quote wieder überschreiten könnte, würden Mechanismen (wie Ausgabenstopps etc.) in Kraft treten, die das verhindern. "Ungarn kann so sogar Budgetüberschüsse" erarbeiten, euphorisiert sich der Abgeordnete.

 

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