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(c) Pester Lloyd / 48 - 2012   POLITIK 26.11.2012

 

Last-Minute-Lázár

Neue Wahlkampfregeln in Ungarn: Internet-Werbung bleibt doch erlaubt, im Privatfernsehen aber verboten

Es ist wieder einmal ein typischer Fidesz-Move, den Orbáns Kabinettschef János Lázár am Sonntag vollführte. In allerletzter Minute brachte er - als vermeintliches Zugeständnis - einen Änderungsantrag zu den neuen Vorschriften für den Wahlkampf ein, die am heutigen Montag final verabschiedet werden sollen. Darin wird das zunächst geplante Verbot von Wahlwerbung in Internetmedien zurückgenommen. Der Rest bleibt aber bestehen - und der ist schlimm genug.

Wahlwerbung im Internt zu untersagen, das war nicht nur am heftigsten kritisiert worden, es galt bei genaurerer Betrachtung auch als rechtlich kaum umsetzbar, da man dazu im Ausland tätige oder hostende Medien kaum hätte belangen können, zumal sich die Regierungspartei selbst attraktiver Werbemöglichkeiten beraubt hätte. All die anderen offensichtlichen Behinderungen der Nicht-Regierungsparteien durch die neuen Regeln werden das Parlament aber passieren, einschließlich des Werbeverbots im staatlich kaum lenkbaren Privatfernsehen und der Voranmeldung von Werbung in Zeitungen über den Rechnungshof.

Von wegen 50 Tage... In Budapest dieser Tage sieht man, 500 Tage vor der Wahl, schon die ersten “Wahlplakate”, nicht von der Regierungspartei Fidesz, sondern von den Initiatoren der “Friedensmärsche”, die natürlich nichts mit Fidesz zu tun haben... Diese Kampagne schießt sich auf Gordon Bajnai, die neue Hoffnung der demokratischen Opposition ein, der unter “Gemeinsam 2014” gerade eine Sammlungsbewegung versucht und in Umfragen aus dem Stand auf 22% gewichtet wurde. Das Plakat erklärt, dass er und Gyurcsány “Gemeinsam” schon einmal das Land ruiniert hätten, was genügt.

Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen, enthält der aktuelle Beschlussentwurf folgende wesentliche Inhalte, die ab 2014 in Kraft treten sollen, letztminütliche Änderungen sind nicht nur nicht auszuschließen, sondern sogar erwartbar, ebenso wie die Anfechtung vor Verfassungsgericht und EU-Behörden, was auch für die verpflichtende Wählerregistrierung gilt. Auch bei der sonstigen Neugestaltung des Wahlgesetzes gibt es noch Diskussionsbedarf.

- Aufhebung der Quotierung und zeitlichen Limitierung von Wahlwerbung im von der Regierung beherrschten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 48 Stunden vor dem Wahltermin. Dafür erhalten nun alle wahlwerbenden Parteien ebenda 10 Stunden kostenlose Werbezeit. Nach welchen Maßgaben die Werbeplätze durch den Staatsfunk dann vergeben werden, liegt in deren Ermessen...

 

- die Wahlkampfzeit wird auf 50 Tage gekürzt

- Wahlwerbung politischer Parteien im Privatfernsehen und -radio und in Kinos wird verboten.

- Meinungsumfragen und andere Wahlumfragen dürfen ab 6 Tage vor dem Wahltermin nicht mehr publiziert werden

- Wahlwerbe-Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften werden nur gegen vorherige Information an den Rechnungshof und zu staatlich festgelegten Tarifen erlaubt. Annoncen in Internetmedien und in Einmalpulbikationen bleiben erlaubt.

- Parteien sollen Zugang zu den Namens- und Adressenslisten der bis 15 Tage vor der Wahl abgeschlossenen Wählerregistrierung erhalten

- Wahlkampf wird zukünftig bis zur Schließung der Wahllokale möglich sein, der 24stündige Wahlfrieden, der bisher in Ungarn galt und jede Veranstaltung, Wahlwerbung und sogar Berichterstattung untersagte, wird abgeschafft

- Wahlwerbung im Umkreis von 150 Meter um Wahlbüros wird verboten

- Bürger zum Wahlgang zu "ermutigen" gilt nicht als Wahlwerbung...

red.

 

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