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(c) Pester Lloyd / 01 - 2013   NACHRICHTEN 04.01.2013

 

Zwischenstopp

Verfassungsgericht in Ungarn stoppt Wählerregistrierung; Fidesz-Fraktionschef: keine Registrierungspflicht 2014

In einem Urteil vom 3. Januar, das heute vorgestellt wurde, wird festgehalten, dass das Parlament bei einem so tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte des Souveräns, wie sie eine terminlich begrenzte Wählerregistrierung darstellt, die Notwendigkeit eines solchen Schrittes klar zu begründen habe. Es gibt aber keinen ersichtlichen Grund dafür, Bürger, die sich nicht bis 15 Tage vor der Wahl dazu registriert haben, von ihrem Wahlrecht auszuschließen, so die Richter, ausgenommen, die von Fidesz entsandten.

Ende Dezember wurden Teile der Wahlordnung, darin auch die verbindliche Wählerregistrierung sowie andere "Übergangsbestimmungen" der neuen Verfassung vom Verfassungsgericht bereits aus formalen Gründen kassiert, nun hat das Gericht die Wählerregistrierung auch inhaltlich kritisiert und damit vorerst gekippt.

Während das erste Urteil auf die Initiative des Ombudsmannes für Grundrechte, Máté Szabó, zurückgeht, ist das zweite Folge eines Prüfungsauftrages durch den Fidesz-Staatspräsidenten János Áder. Die Wählerregistrierung kann von der Regierungsfraktion jedoch noch durchgeboxt werden, indem sie, wie schon alle anderen beanstandeten Gesetzesvorhaben, die Bestimmungen direkt in den Haupttext der Verfassung aufnehmen lässt, was mit ihrer verfassungsändernden Mehrheit kein Problem darstellt. Das Verfassungsgericht muss die Verfassung schützen wie sie ist, nicht wie sie sie gern hätte, könnte dann also nur noch auf innere Widersprüche und formale Gründe verweisen, nicht mehr auf die Bestimmung selbst. Das war jetzt noch möglich, weil das Wahlgesetz “nur” in einer Übergangsbestimmung praktisch zu einem Anhang der Verfassung gemacht wurde.

 

Dennoch erklärte Fidesz-Fraktionschef Antal Rogán am Freitag, dass die Wählerregistrierung nun nicht zu 2014 eingeführt werde, eine Aussage, die aber mit großer Vorsicht zu genießen ist, denn Orbán, der das erste und das letzte Wort in seiner Partei hat, wird kaum auf die Stimmen der Auslandsungarn verzichten können, deren Abgabe aber ohne eine Registrierung technisch und wahlrechtlich sauber kaum möglich wäre. Und auch die Behinderung von unentschlossenen Wählergruppen, die vielleicht im letzten Moment noch zu spontanen Protestwählern werden könnten, ist Teil der Fidesz-Wahlstrategie, die man sich ungern nehmen lassen wird, wozu die Wählerregistrierung samt 15-Tage-Frist ein wesentliches Instrument war.

Wie Orbán bisher mit Einsprüchen des Verfassungsgerichtes umging und wie es mit dem Verfassungsericht weitergehen wird, ist hier nachzulesen
http://www.pesterlloyd.net/html/1301neujahrsauftakt.html

Was gibt es an der Wählerregistrierung eigentlich auszusetzen? Dazu zwei Beiträge:

Präsidiale Kopfwäsche: Ungarn streitet über Wählerregistrierung
6. Aug. 2012 ... Ungarn streitet über Wählerregistrierung - Ex-Präsident Sólyom warnt vor Grundrechtsverstoß. Bereits Anfang Juni berichteten wir über einen ...
www.pesterlloyd.net/html/1232redesolyom.html

"Tür zur Demokratie... " - Ungarn führt umstrittene ... - Pester Lloyd
19. Sept. 2012 ... Ungarn führt umstrittene Wählerregistrierung ein. In dieser Woche beschließt die Regierungspartei Fidesz Zusätze zum neuen Wahlgesetz.
www.pesterlloyd.net/html/1238wahlregister.html

red.

 

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