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15 Anklagen wegen Giftschlammkatastrophe in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 03 – 2012 NACHRICHTEN 22.01.2012

Die ungarische Staatsanwaltschaft erhebt, fast eineinhalb Jahre nach der Giftschlammkatastrphe, Anklage wegen Fahrlässigkeit gegen die Verantwortlichen der MAL. Im Oktober 2010 hatte ein Dammbruch eines Rotschlammwerkes bei Kolontár eine Umweltkatastrophe ausgelöst und zehn Menschen das Leben gekostet und ein Gebiet, fünfma so große wie Berlin unbewohnbar gemacht. Nun wurden 15 mutmaßliche Verantwortliche angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrer Anklageschrift die Verhängung von Freiheitsstrafen, u.a. wegen grob fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge, Umweltdelikten und anderen Periphertaten. Die Höchststrafe könnte bis zu zehn Jahren Haft bedeuten. Laut Anklage ist die ungarische Magyar Alumínium AG (MAL) verantwortlich für die Kontrolle des Werkes gewesen und somit auch belangbar für die Vorkommnisse des 4. Oktober 2010 als der Speicherdamm des Deponiebeckens zur Lagerung von Rotschlamm der Aluminiumoxidfabrik Ajka brach – und mehrere Hundertausend Kubikmeter des ätzenden und schwermetallhaltigen Schlamms ausgetreten sind

Die Klärung der Schuldfrage ist auch eine wichtige Voraussetzung für viele anhängige, aber auf Eis gelegte zivilrechtliche Schadensersatzklagen von Betroffenen. Heikel an der Sache ist, dass die Regierung bereits ein präjudizierende Aussage und durch die Hoheitsübernahme des Werkes auch Fakten geschaffen hatte, wiewohl durch die staatliche Genehmigung der Beckenanlagen auch eine Mitverantwortung der Behörden feststellbar sein könnte. Wie wir hier berichteten, sind die Umweltbedenken beim Rotschlamm keineswegs ausgeräumt , Ungarn sitzt auf einer tickenden Zeitbombe, die EU sah – wie die hier aufgearbeiteten Dokumente zeigen – lange tatenlos zu.

Eine umfangreiche Chronologie der Ereignisse finden Sie hier

Unseren zusammenfassenden Beitrag zum Halbjahrestag der Katastrophe hier

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