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Beschneidung der Informationsfreiheit in Ungarn gesetzlich bestätigt

(c) Pester Lloyd / 24 – 2013 NACHRICHTEN 14.06.2013

Trotz des Einspruchs des Staatspräsidenten wurde am Dienstag das Gesetz zur Beschränkung der Auskunftspflicht staatlicher Behörden und staatsnaher Betriebe, mit nur kleinen formalen Änderungen, erneut auf den Weg gebracht. Es wurde zunächst als Eilgesetz verabschiedet, nachdem die betrügerische Vergabe der Tabakhandelslizenzen zu einigem Informationsbedarf und Neugier im Volke führte. Anfragen von NGO´s und Medien wurden mit Hinweis auf den Datenschutz abgeschmettert, als diese ihre gesetzlichen Auskunftsrechte per Gericht durchsetzen lassen wollte hat der Initiator des Tabakhandelsgesetzes und rechte Hand Orbáns, Staatssekretär Lázár das Gesetz in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchgebracht.

Begründet wird der Maulkorb, der sich auf alle Behörden und Unternehmen erstreckt, die mit öffentlichen Mitteln arbeiten, mit dem „Missbrauch von Informationsanfragen“, der soweit ginge, dass die Arbeitsfähigkeit der Stellen durch zu viele Anfragen über die Verwendung von Steurgeldern eingeschränkt werden könnte. Auch müssten Datenschutzrichtlinien und Geschäftsgeheimnisse für öffentlich Bedienstete bzw. Staatsbetriebe gewährleistet werden. Entfernt wurde in der neuen Version ein Passus, wonach nur der Rechnungshof und das Regierungskontrollamt vollen Zugang zu allen Daten haben könnten. Es wird erwartet, dass Präsident Áder nun klaglos unterschreibt.

Kritiker fürchten, dass der Korruption im Amt nun wieder und verstärkt Tür und Tor geöffnet werden, die Möglichkeit der Ablehnung von Informationsanfragen wegen „Missbrauchs“ dieses Mittels sei so schwammig formuliert, dass nun jedes Amt nach Belieben entscheiden könne, ob und welche Infos herausgegeben werden, kritisiert die Bürgerrechtsgruppe TASZ den Vorgang. Dies sei der erste Schritt dahin, dass „Regierungsangestellte sich straffrei bestechen lassen können“, ergänzt Transparency International den Vorgang, übrigens jene Organisation, die an der Ausarbeitung neuer Anti-Korruptionsrichtlinien mit am Verhandlungstisch der Regierung saß. Nun kommentiert TI dieses Gesetz mit: „Es ist der erste Schritt auf dem Weg zur totalen Kontrolle von Informationen des öffentlichen Interesses seitens der Regierung“. Das Gesetz wird auch Lex atlatszo.hu genannt, nach jener Internetplattform, die regelmäßig – mit Hilfe von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Unregelmäßigkeiten bei der Steuergeldverwendung bis hin zu kriminellen Akten in Regierungsstellen offenlegte. red.

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