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Mitgefangen, Mitgehangen: Unrechtsstaatliche Urteile gegen Flüchtlinge in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 09 – 2017 POLITIK 02.03.2017

Ein Gericht in der südungarischen Stadt Szeged hat 10 Haftstrafen gegen Ausländer / Flüchtlinge rechtskräftig bestätigt, die an den gewalttätigen Zusammenstößen mit der Polizei und Spezialkräften im September 2015 an der ungarische-serbischen Grenze beteiligt gewesen sein sollen. Eine Mittäterschaft wurde nicht festgestellt, die „Anwesenheit“ genügte.

Unter den wegen „terroristischer Aktivitäten gegen die Republik Ungarn“, Landfriedensbruch, Körperverletzung, Grenzverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt etc. Verurteilten befinden sich ein Rollstuhlfahrer, ein Mann, der nur mit Hilfe von Krücken laufen kann sowie eine alte Frau.

Der Hauptangeklagte Ahmed H. wurde – in einem eigenen Verfahren – zu zehn Jahren verurteilt. Hier alles Weitere zu diesem Urteil .

Vier Personen erhielten Haftstrafen von einem Jahr und zwei Monaten und vier Jahre Einreiseverbot nach Ungarn, eine weitere, Yamen A., zwei Jahre Haft und sechs Jahre Einreisesperre, weil er ein Megaphon in der Hand gehalten habe. Alle Angeklagten sind seit mindestens eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft gewesen, lediglich die alte Dame und die beiden Männer mit Behinderung, „durften“ in einem Flüchtlingslager bleiben.

Fast alle sind mittlerweile nach Deutschland und Belgien weitergezogen und unterziehen sich dort normalen Asylverfahren, die in Ungarn durch die Rechtsänderungen nicht mehr möglich sind. Gerichte untersagten eine Rückabschiebung aus humanitären Gründen, wären aber nun, aufgrund des ungarischen Urteils gezwungen, die Verurteilten abzuschieben, weil nach EU-Recht ein Einreiseverbot in ein EU-Land für Nicht-EU-Bürger automatisch ein EU-Bann darstellt.

Die lange U-Haft bzw. Anhaltung (die auf Haftstrafen angerechnet werden müssen) bewegte das Gericht dazu, die Strafen der meisten auf Bewährung auszusetzen und die sofortige Ausweisung anzuordnen. Das Gericht begründete diese „Gnade“ damit, dass die Angeklagten „niemanden verletzt“ hätten und nicht gewalttätig auftragen, aber „ihre unterstützende, körperliche Anwesenheit“ bei den Ereignissen sei „ausreichend, um sie zu verurteilen.“ – Ein eigenartiges Rechtsverständnis, das eher an das infantile „mitgefangen, mitgehangen“ erinnert, denn an moderne europäische Rechtsprechung.

Die NGO „Migrant Solidaritätsgruppe“ (Migszol) hat angekündigt, den ungarischen Staat vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu bringen.

Orbán nutzte die Ausschreitungen, bei denen vor allem die Rolle seiner “Privatarmee” TÉK kritisch zu betrachten ist, um umgehend Notstandsgesetze anzukündigen und dann auch umzusetzen.

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