(c) Pester Lloyd / 11 – 2017 POLITIK 16.03.2017
Ein wichtiges Urteil zur passenden Zeit, das Signalwirkung für den Umgang Europas mit dem neuen Grenz- und Asylregime in Ungarn haben dürfte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Internierung von zwei Asylbewerbern aus Bangladesch in Ungarn für rechtswidrig erklärt und den Betroffenen staatliche Entschädigung zugesprochen. Die neuen Gesetze verfügen bekanntlich die allgemeine Inhaftierung von Asylsuchenden.
Das nicht bindende, weil erstinstanzliche Urteil vom Dienstag, spricht von einer „Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention“, durch die Inhaftierung der beiden Antragsteller im Herbst 2015 an der serbisch-ungarichen Grenze bei Röszke.
Bemängelt wurde außerdem die unabgestimmte Rückschiebung nach Serbien, die das Risiko „unmenschlicher Behandlung in griechischen Auffanglagern“ bedeutete. Die ungarischen Behörden hätten gegen „allgemeine, individuelle und universelle Freiheits- und Sicherheitsrechte“ von Menschen verstoßen sowie gegen das Verbot von Folter und das Recht auf ein faires Verfahren wie es die Konvention festschreibt.
Das Gericht verdonnerte Ungarn zur Zahlung von je 18.705.- EUR an die Geschädigten, als Entschädigung und Kompensation für die Verfahrenskosten.
Die Reaktion der Regierungspartei negiert die vom Gericht eingeforderte Einhaltung der Grund- und Menschenrechte. Fidesz nennt den Richterspruch in einer Aussendung „Nonsense“, denn Ungarn würde „für die Verteidigung seiner eigenen Grenzen und jener Europas bestraft.“ Die „Einwanderungskrise“ indes könne nur durch „eine machtvolle Sicherung der Grenzen und einem Nichtnachgeben des Druckes aus Brüssel und Straßburg gemeistert werden.“
Die Opposition sieht sich in ihrem Standpunkt bestätigt, dass die „Flüchtlingspolitik der Regierung nicht nur ihnuman sondern auch ungesetzlich“ sei. Die Strafen sollten privat von den Regierungsmitgliedern und den Abgeordneten von Fidesz und Jobbik beglichen werden und nicht zu Lasten der ungarischen Steuerzahler gehen.
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