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Präsident verweigert weitere Unterschriften

(c) Pester Lloyd / 01 – 2010 POLITIK 06.01.2010

Ungarischer

Ungarns Staatspräsident László Sólyom hat das Gesetz über die private Rentenversicherung am Montag zur Prüfung an das Verfassungsgericht gesandt und verweigert bis zu einer dortigen Entscheidugn die Unterschrift, die notwendig ist, damit es in Kraft tritt. Dies ist binnen kurzem bereits das zweite Gesetz, bei dem der Präsident seine Signatur verweigert, zuvor sandte er den Antikorruptionsakt wegen formaler Bedenken ans Parlament zurück. Beim Gesetz über die privaten Rentenversicherungen fehlen dem Präsidenten Festlegungen, die „eine langfristige Transparenz“ für den Anleger sicherstellen sowie die Möglichkeit, das System der Zusatzrente verlassen zu können, sollte der Versicherte der Meinung sein, er könne sich anderswo bessere Bedingungen verschaffen. Im Fehlen dieser Kündigungsmöglichkeit sieht Sólyom einen Widerspruch zur Verfassung. Die Initiative zu der Verfassungsprüfung kam indes bereits im Dezember vom Fraktionschef des oppositionellen Fidesz, Tibor Navracsics.

Antikorruptionsgesetz vorerst gestoppt

Ein weiteres, längst überfälliges Projekt, der Kampf gegen die ausufernde Korruption, wurde ebenfalls vorerst vom Präsidenten des Landes gestoppt, der seine Unterschrift unter das Antikorruptionsgesetz verweigerte und die Sache an das Parlament zurückgab. László Sóylom beanstandete vor allem, dass die Implementierung der Maßnahmen zeitlich zu weit entfernt liege, die letzten Gesetzesteile träten danach erst 2011 in Kraft. Er kritisierte außerdem die mangelnde fachliche Konsultation mit Vertretern der öffentlichen Verwaltung und den Stellen für Beschaffung. Das Gesetz soll in erster Linie den Bereich öffentlicher Ausschreibungen besser überwachen, in dem eine „unabhängige“ Anti-Korruptionsbehörde eingesetzt wird und Kronzeugenregelungen erweitert werden. Für die Preisgabe von irregulären Aktivitäten steht dann ein regelrechtes Bonsusystem zur Verfügung. Die Regierung gab sich erfreut, dass der Präsident das Gesetz nicht grundsätzlich angefochten habe und erklärte, man werde die Kritikpunkte prüfen.

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