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Hilfsfonds für Opfer des Sprachengesetzes

(c) Pester Lloyd / 04 – 2010 NACHRICHTEN 30.01.2010

Ungarischer Hilfsfonds für Opfer des slowakischen Sprachengesetzes

Das ungarische Kabinett beschloss die Einrichtung eines „Hilfsfonds für die Opfer des slowakischen Sprachgesetztes“. Der Fonds wird zunächst mit 50 Millionen Forint (ca. 185.000 EUR) bestückt und soll ab 1. Februar, all jenen „ethnsichen Ungarn zur Verfügung stehen, die in der Slowakei für die Benutzung ihrer Muttersprache“ bestraft wurden, ließ Regierungschef Gordon Bajnai ausrichten. Unterstützungszahlungen werden über den „Runden Tisch“ der Minderheiten und dem damit assoziierten Forum Institut entschieden. Das Geld kommt aus der allgemeinen Haushaltsreserve. Ungarn wird die Verfahrenskosten und eventuelle Geldstrafen übernehmen. Der Fonds steht sowohl Organisationen wie Einzelpersonen zur Verfügung.

Das umstrittene Sprachgesetz der Slowakei kann Strafen bis zu 5.000.- EUR verhängen, wenn in bestimmten Situationen nicht die slowakische Sprache verwendet wird. Darunter fallen alle öffentlichen Kundmachungen, Amtsschreiben oder auch die Kommunikation beim Arzt in Ortschaften, in denen der Anteil der ungarischen Minderheit unter 20% liegt. Das durch slowakische Nationalisten befeuerte Gesetz ist seit 1. Januar in Kraft. Der für die Einhaltung zuständige Kulturminister hat aber bereits angekündigt, dass er für die Überwachung höchstens ein bis zwei Beamte abstellen wird, denen eine großzügige Handhabung nahe gelegt wurde. Bisher gab es auch noch keinen anhängigen Fall, wenn man von gezielten Provokationen einiger ungarischer Vertreter absieht. Die Slowakei betont, dass es den nationalen Minderheiten frei steht, ihre Sprache zu sprechen. Zwischen Ungarn und der Slowakei herrscht seit Jahren ein miserables Verhältnis, das von Nationalisten beider Seiten erzeugt und politisch missbraucht wird.

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