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Absurde Paragraphen im neuen Mediengestz von Ungarn vor Streichung

(c) Pester Lloyd / 35 – 2010 NACHRICHTEN 02.09.2010

Absurde Paragraphen im neuen Mediengestz von Ungarn vor Streichung

Die Regierungspartei Fidesz ist offenbar bereit, einen bei Journalisten und Medienmachern besonders beargwöhnten Paragraphen aus dem Entwurf für eine neues Mediengesetz zu streichen. Dabei geht es darum, dass jede in einer Veröffentlichung erwähnte Person das Recht auf eine Gegendarstellung im selben Medium erhalten sollte, wenn es sich durch die Berichterstattung in „der persönlichen Würde angegriffen“ fühlt.

Dieser Begriff wäre nach Auffassung der Medienvertreter derart dehn- und verstellbar, dass so gut wie gar keine namentliche Berichterstattung mehr möglich gewesen wäre. Nach Ansicht des Vorsitzenden des entsprechenden Parlamentsausschusses, sollte dieser Paragraph derart abgeändert werden, dass „falsch dargestellte Sachverhalte“ vorliegen müssen, um eine solche Gegendarstellung erreichen zu können. Diese müsse dann binnen fünf Tagen, früher binnen acht, veröffentlicht werden. Der Politiker hob aber hervor, dass alle Regelungen des neuen Mediengesetzes nicht nur die TV- und Radiosender betreffen, sondern auch die Printmedien sowie News-Portale und sogar private Blogs im Internet. Bis auf letztere (bei denen es schlicht nicht überwachbar wäre) müssten sich auch alle elektronischen Medien im Land zentral registrieren.

Ein weiterer Passus, der zu beißendem Spott und Zensurvorwürfen geführt hatte, wurde nun ebenfalls gestrichen. Danach sollten die Medien verpflichtet werden können, bestimmte „wichtige Ereignisse, die die ungarische Nation betreffen“ veröffentlichen zu müssen. Großmütig ließ man nun wissen, dass einzelne Medien nicht zu solchen Veröffentlichungen verpflichtet werden, insoweit diese Ereignisse generell in den Medien präsent seien… was immer das dann heißen mag.

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