(c) Pester Lloyd / 37 – 2012 WIRTSCHAFT 14.09.2012
Regierung von Ungarn in Scheinverhandlungen mit Gewerkschaften Ungarns Regierung ist eine Regierung pro Lohn-und Mindestlohnerhöhungen, wenn auch mit ökonomisch sinnvoll begründeten Grenzen, sagte Ministerpräsident Viktor Orbán nach einer Sitzung mit den Vorsitzenden des Gewerkschaftsbundes LIGA, István Gaskó, jenem Verband, der aufgrund gegenseitiger Gefälligkeite n bevorzugter Gesprächspartner der Regierungspartei ist, nachdem die Sozialpartnerschaft aufgekündigt wurde.
Orbán sagte, er stimme mit den führenden Gewerkschaftsmitgliedern überein, dass jede Lohnankurbelung zum jetzigen Zeitpunkt in Ungarn gerechtfertigt sei, aber eine Wirtschaftspolitik, die eine schlechte wirtschaftliche Performance durch Löhne finanziere, unter gar keinen Umständen weitergeführt werden könne. Die Regierung sei dafür bereit, jegliche Meinung zum Steuersystem einzuholen, beziehungsweise zu prüfen, aber sehe nicht ein, erneut in die Richtung eines Steuersystem zu gehen, dass in Ungarn bereits so viel Schaden angerichtet habe (er meinte das vorherige), fügte er hinzu, um damit auf die Kritik seitens der Gewerkschaftsführer zur Einführung der sozial völlig ungerechten Pauschalsteuer durch die Regierung, zu antworten.
Orbán forderte die Führer der Gewerkschaft dazu auf, den Verlauf der Verhandlungen mit dem IWF und der Europäischen Union mitzuverfolgen und ihrerseits Stellung dazu abzugeben, welche der dort besprochenen Konditionen für die Gewerkschaften akzeptabel seien und welche nicht. Er forderte LIGA Chef István Gaskó außerdem dazu auf, die Einführung des 10-Punkte Regierungsplans zum Schutz von Arbeitsplätzen zu unterstützen, mit der Beifügung, dass es ohne eine solche Unterstützung keine Verhandlungen über eventuelle Lohnerhöhungen geben könne.
Im Vorjahr wurde der Mindestlohn massiv, um rund 12% angehoben, um die Zahl derjenigen, die aufgrund der Flat tax weniger verdienen als zuvor, möglichst klein zu halten. Dennoch musste der Staatshaushalt Abermilliarden für Kompensationszahlungen aufwenden. Für lokale Beschäftigungsprogramme gilt der „gesetzliche Mindestlohn“ nicht. Da sehr viele Arbeitnehmer auf der Basis “gesetzlicher Mindestlohn + Schwarzgeldzuzahlung” arbeiten müssen, hat sich deren Lage weiter verschlechtert, da die Arbeitgeber die Mindestlohnanmeldung nicht mehr Vollzeit, sondern nur noch Teilzeit vornehmen, um Lohnnebenkosten zu sparen.
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