(c) Pester Lloyd / 38 – 2013 WIRTSCHAFT 19.09.2013
Das Justizministerium erinnert Gesellschaften mit beschränkter Haftung daran, dass sie bis spätestens März 2015 die neuen Regeln für Kapitalgesellschaften umzusetzen haben. Laut neuem, seit ab März 2014 gültigem Bürgerlichen Gesetzbuch, müssen Kft.s (also GmbHs) ihr Stammkapital von bisher 500.000 Forint (1.700 EUR) auf dann 3 Millionen Forint (rund 10.000 EUR) anheben. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, dieses Kapital nachzuweisen bleibt dann nur der Ausweg einer Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft oder ein ähnliches Konstrukt mit persönlicher Haftung. Laut Firmenregister sind von der Maßnahme rund 160.000 bis 170.000 Firmen betroffen, also all jene Kfts, die weniger als 3 Mio. HUF registriertes Kapital in ihren Gesellschafterverträgen stehen haben.
Die Regierung begründet die Maßnahme damit, dass Firmen mit zu wenig Stamm- bzw. Eigenkapital kaum Chancen haben an Fremdkapital zu kommen, häufig nur zum Schein gegründet werden und der Staat bleibt am Ende auf den Steuerschulden sitzen, während die Schadens- bzw. Pleitenverursacher sich aus der Haftung stehlen können und mit Neugründungen weitermachen. Diese Argumentation ist allerdings nicht stichhaltig: das Stammkapital muss zwar nachweisbar bleiben, das Aufscheinen auf einem Kontoauszug (notfalls erneuerbar) genügt, das Geld kann sodann in die Aktiva des Unternehmens fließen, meist wird es „ausgegeben“. Die Anhebung des geforderten Stammkapitals wird als Betrüger oder Berufspleitiers nicht von Scheingründungen abhalten. Viel eher wird es Jungunternehmer von der Gründung abhalten. Der Hauptgrund für die Maßnahme dürfte aber die Gebührenbeschaffung für die Staatskasse sein, denn die Änderung von 160.000 Gesellschafterverträgen geht, neben Anwalts-, Notar- und Bankkosten, mit immensen Gebühren einher. Dass der administrative Aufwand vor allem kleinere Unternehmen zusätzlich belastet, wird in Kauf genommen. cs.sz. / red.
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